Wichtige Information zum iTAN-Verfahren für Online Banking!

iTan

Von der Europäischen Bankaufsichtsbehörde (EBA) wurden "Leitlinien zur Sicherheit von Internetzahlungen" erlassen. Diese Leitlinien stellen sicher, dass Zahlungen im Internet für den Kunden mit erhöhter Sicherheit erfolgen.

Diesen Leitlinien entsprechend wird das iTAN-Verfahren (TAN-Liste in Papierform) den zeitgemäß erhöhten Sicherheitsansprüchen für Internetzahlungen nicht mehr gerecht, weshalb die Schoellerbank AG mit 31.05.2017 das iTAN-Verfahren einstellt.

Im neuen Online Banking wurde das iTAN-Verfahren daher nicht mehr umgesetzt!

Als alternative Zeichnungsverfahren stehen Ihnen folgende Zeichnungsverfahren zur Verfügung:

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