Aus Alt mach Neu - Gewinne aus steuerlichen Altbeständen bei Anleihen realisieren und Anleihen mit Verlustverrechnungspotenzial erwerben - Schoellerbank Analysebrief Nr. 221, Januar 2013

  • Die Vermögenszuwachssteuer bietet auch Chancen - speziell bei Anleihen.
  • Anleihen aus steuerlichen Altbeständen bieten derzeit aufgrund des Rückgangs der Marktrenditen die Chance Kursgewinne steuerfrei zu lukrieren.
  • Ohne den Verkauf steuerlicher Altbestände ist bis zur Fälligkeit meist mit Kursrückgängen zu rechnen.
  • Bei Anleihen aus steuerlichen Neubeständen kann dagegen ein Kursverlust am Laufzeitende mit dem Anleihekupon verrechnet werden.

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Die Vermögenszuwachssteuer bei Wertpapieren Mit 1. April 2012 ist die Kapitalertragssteuer neu (KESt neu = Vermögenszuwachssteuer auf Kapitalerträge) in Kraft getreten. Während neu angeschaffte Aktien und in- und ausländische Investmentfonds rückwirkend per 01.01.2011 mit den Kursgewinnen steuerpflichtig gestellt wurden, sind Kursgewinne von Anleihen, Zertifikaten und Derivaten, die vor dem 31.10.2011 entgeltlich erworben wurden, als Altbestand qualifiziert und von den Regelungen der KESt neu nicht umfasst. Somit kommt es z. B. bei Aktien zur Situation, dass Wertzuwächse bei steuerlichen Altbeständen (Kauf vor dem 01.01.2011) nach einem Jahr Behaltefrist steuerfrei sind. Auch bei Anleihen aus Altbeständen (Kauf vor dem 31.10.2011) sind Wertzuwächse nach einer Behaltefrist von einem Jahr steuerfrei, während Kursverluste bei den Altbeständen steuerlich nicht mit Gewinnen verrechnet werden können. Kursentwicklung bei Anleihen in den letzten Jahren steigend Aufgrund der Marktentwicklung im Zinsbereich sind vielfach die Kurse von Anleihen stark angestiegen, wodurch viele Kunden derzeit Kursgewinne bei Anleihen auf ihren Depotauszügen sehen. Jedoch sind die aktuell ausgewiesenen Gewinne auch nur theoretische (Buch-)Gewinne, da Anleihen - sofern man diese bis zum Laufzeitenende hält - mit der Nominale von 100% getilgt werden. Vor diesem Hintergrund ist es vielfach sinnvoll, die aktuellen Kursgewinne bei steuerlichen Altbeständen zu realisieren, da diese steuerfrei vereinnahmt werden können. Doch dann stellt man sich die Frage, was mit dem realisierten Kapital geschehen soll.

Sofern man die Assetklasse Anleihen nicht verlassen möchte, da Anleihen ja auch konstante Einnahmen aus den Kuponzahlungen ermöglichen, bietet sich aus steuerlicher Sicht eine Re-Investition in eine neue Anleihe an. Auch wenn teilweise die Kurse vielfach weit über dem Tilgungsversprechen des Emittenten von 100% liegen (was ja der Grund der Gewinnmitnahmen bei steuerlichen Altbeständen sein sollte), ist der Kauf einer neuen Anleihe zum aktuellen Zeitpunkt der Erwerb eines steuerlichen Neubestandes. Und bei steuerlichen Neubeständen besteht die Möglichkeit, im Rahmen der Verlustverrechnung Kursverluste am Laufzeitenende mit der Kuponzahlung bzw. anderen Zins- und Dividendenzahlungen zu verrechnen. Dies stellt auf alle Fälle eine bessere Alternative dar, als bei der bestehenden Altbestands-Anleihe im Depot zuzuwarten bis der aktuelle Kursgewinn bei der Tilgung wieder verloren ist. Zusätzlich gilt es zur weiteren Optimierung noch Folgendes zu beachten: Erfolgt der Kauf einer Anleihe vor dem Kuponzahlungszeitpunkt, ist der Kupon sofort zu versteuern. Ein Verlust, der aus den erhöhten Anschaffungskosten entsteht, kann aber erst bei Tilgung oder Verkauf der Anleihe ausgeglichen werden. Daraus folgt, dass ein Erwerb einer Anleihe kurz nach dem Kuponzahlungszeitpunkt günstiger ist.

Beispiel einer Umschichtung im Anleihenbestand Ein kleines Beispiel soll diese Handlungsüberlegung verdeutlichen: Kauf folgender Anliehe im November 2008:

4,3% REPUBLIK ÖSTERREICH 2007 (17) (ISIN: AT0000A06P24)
Kurs bei Kauf:100% (steuerlicher Altbestand!)
Aktueller Kurs:117,35% (Gewinn von 17,35% zum 10.01.2013)
Fälligkeit am:21.09.2017 zu 100%

Würde diese Anleihe bis zum 21.09.2017 (Fälligkeitstag) gehalten werden, würde der aktuelle Kursgewinn wieder abschmelzen. Bei einem derzeitigen Verkauf könnten 17,35% Kursgewinn steuerfrei vereinnahmt werden. Doch was tun mit dem liquiden Kapital aus dem Verkauf, welches nun zur Verfügung steht? Eine Möglichkeit ist die Re-Investition in eine vergleichbare Anleihe. Re-Investition in eine vergleichbare Anleihe wie z. B. die folgende

3,2% REPUBLIK ÖSTERREICH 2010(17)(ISIN: AT0000A0GLY4)
Kurs aktuell:111,65%
Fälligkeit am:20.02.2017 zu 100%

Bis zum Laufzeitenende würde der aktuelle Kurs von 111,65% auf 100% abschmelzen, was einen Kursverlust am Laufzeitenende von 11,65% bedeutet. Da dies aber ein steuerlicher Neubestand ist, besteht die Möglichkeit, diesen Verlust mit dem Kupon von 3,2% zu verrechnen. In diesem Beispiel kann sogar der übersteigende Verlust mit eventuell weiteren Zins- oder Dividendeneinkünften bzw. Wertsteigerungsgewinnen verrechnet werden, sodass im Idealfall für 11,65% an Erträgen im Jahr der Fälligkeit (2017) keine KESt zu entrichten ist. Dies würde die Nettorendite auf diese Anleihe natürlich verbessern und - sofern man auch die weiteren Kursverluste verrechnen kann - eine interessante Anlagealternative bieten. Eine weitere Optimierungsmöglichkeit wäre anstelle von Sparbüchern oder Festgeld in kurzläufige Anleihen (Laufzeit bis zu einem Jahr) zu investieren, da so auch diese Zinsgewinne gegen mögliche Kursverluste gegenverrechnet werden können und nicht in der Verlustverrechnung unberücksichtigt bleiben.

Unabhängig von der Möglichkeit der Verlustverrechnung sollte jedoch bei jeder Investition in Wertpapiere das persönliche Risikoprofil mit dem Risiko der Investition abgeglichen werden. Auch ist zu beachten, dass sich steuerliche Rahmenbedingungen verändern könnten. So könnte eine Gesetzesänderung diese Art der Verlustverrechnung einschränken und den aktuell erzielbaren Vorteil zunichtemachen. In jedem Fall sollte daher mit dem persönlichen Anlage- und Steuerberater Rücksprache gehalten werden. Fazit Bei Wertpapierdepots mit Anleihen aus steuerlichen Altbeständen bietet sich aktuell - entgegen zu Investitionen in Aktien - die Möglichkeit, Gewinne mitzunehmen und bei steuerlichen Neubeständen Verluste gegen Kuponzahlungen oder anderen Gewinne bzw. Dividenden zu verrechnen. Dies bietet die Chance auf bessere Nettorenditen in der Veranlagung von Anleihen. Jedoch sollte nicht außer Acht gelassen werden, dass sich steuerliche Rahmenbedingungen ändern können. Aus aktueller Sicht ist ein Festhalten an Anleihen im steuerlichen Altbestand und mit derzeit hohen Kursgewinnen wenig zweckmäßig. Autoren: Dr. Elisabeth Günther, CFP®, EFA® Steuerexpertin Schoellerbank AG Tel. +43/662/86 84-2370 und Mag. (FH) Norbert Prenner CFP®, CFEP®, EFA® Finanzplaner Schoellerbank AG Tel: +43/662/86 84-2393 Rückfragen bitte auch an: Mag. Rolf Reisinger, Direktor Kommunikation und Public Relations Schoellerbank AG Tel: +43/662/86 84-2950 5024 Salzburg, Schwarzstraße 32

Rückfragen bitte auch an:
Mag. Rolf Reisinger, Direktor
Kommunikation und Public Relations
Schoellerbank AG
Tel: +43/662/86 84-2950
5024 Salzburg, Schwarzstraße 32
rolf.reisinger@schoellerbank.at

Die Schoellerbank, gegründet 1833, ist eine der führenden Privatbanken Österreichs, die als Spezialist für anspruchsvolle Vermögensanlage gilt. Sie konzentriert sich auf die Kernkompetenzen Vermögensanlageberatung, Vermögensverwaltung und Vorsorgemanagement. Ihre Anlagephilosophie definiert sich über das Motto "Investieren statt Spekulieren". Die Schoellerbank ist mit 13 Standorten und 319 Mitarbeitern die einzige österreichweit vertretene Privatbank. Sie verwaltet für rund 24.000 private und institutionelle Anleger ein Vermögen von rund 8,4 Milliarden Euro. Die Schoellerbank ist als 100%ige Tochter der UniCredit Bank Austria in die Division "Private Banking" der UniCredit eingebunden. Mehr Informationen unter: www.schoellerbank.at

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