Steuer- und Nachfolgeoptimierung durch eine individuelle Versicherungslösung - Schoellerbank Analysebrief Nr. 227, März 2013

  • In Anbetracht der generell hohen Steuerlast ist der Privatanleger auf der Suche nach alternativen Anlagemöglichkeiten.

  • Ist die Kapitalertragsteuer NEU als Vermögenssteuer vor dem Hintergrund der generell hohen Steuerbelastung gerechtfertigt?

  • Die fondsgebundene Lebensversicherung ist eine Alternative zur direkten Depotveranlagung.

  • Eine individuelle Versicherungslösung kann flexibel, kostentransparent und mit Vorsorgecharakter ausgestaltet werden.

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Die Details Kapitalertragbesteuerung NEU und Vermögenssteuer Es war nur eine Frage der Zeit, bis in Österreich eine Art Vermögenssteuer auf Kapitalerträge eingeführt wird. Unsere deutschen Nachbarn eilten uns mit der Einführung der Abgeltungssteuer mit 01.01.2009 voraus und haben uns gezeigt, dass der Kapitalmarkt sehr wohl eine höhere Besteuerung verkraften kann. Die Vermögensbesteuerung in Österreich lag bis dato weit unter dem OECD-Durchschnitt. Das besagen aktuelle Studien zur Vermögenssteuerbelastung im OECD-Vergleich. Hier sei, laut Meinung der OECD, Potenzial gegeben. Auch in Hinblick auf die Entlastung der Steuer auf Arbeitseinkommen und Unternehmen sollte im Gegenzug die Steuer auf Vermögen erhöht werden. Dass die neue Besteuerung von Wertpapieren, welche mit 01.01.2011 in Kraft getreten ist, in der derzeitigen Ausgestaltung als Vermögenssteuer auf Kapitalanlagen gewertet werden kann, zeigt sich schon in der Bezeichnung als "Vermögenszuwachssteuer". Durch die Neuerungen werden nicht nur die "Früchte" der Kapitalveranlagung, welche im Privatvermögen gehalten werden, wie Zinsen oder Dividenden, mit 25% der Kapitalertragsteuer unterworfen, sondern auch der "Kapitalstamm" in Form der Kursgewinne. In der Debatte um die Vermögenssteuer ist die "Leistungsgerechtigkeit" ein häufig gebrauchtes Argument. Sollen doch diejenigen vermehrt zur Kasse gebeten werden, die ihr Vermögen aufgrund von Erbschaften oder Kursgewinnen "erworben" haben. Hier fragt sich jedoch der Staatsbürger, wie oft ein durch ursprünglich im Erwerbswege erzieltes Vermögen besteuert werden darf. Steuerrechtlich gibt es hier keine Obergrenze, lediglich im Rahmen der Steuergerechtigkeit kann zu Recht gefragt werden, warum für die diversen Einkommensarten der progressive Einkommensteuertarif gilt, jedoch für die Besteuerung von Kapitalvermögen ein Sondersteuersatz in der Höhe von 25%. Österreich ist ein Hochsteuerland und das zeigt sich einmal mehr in der Höhe des progressiven Einkommensteuersatzes (bis zu 50% bei über 60.000 Euro Jahreseinkommen).

Daneben belasten das Einkommen jedoch auch noch weitere Steuern, wie die Umsatzsteuer, die Mineralölsteuer, die Kapitalertragsteuer, die Grunderwerbsteuer usw. Ist vor dem Hintergrund einer Steuerbelastung von rund 70% eine Vermögenssteuer gerechtfertigt? Läuft der Staat hier nicht Gefahr, dass Leistung zu erbringen äußerst unattraktiv wird und die soziale Hängematte oder die Verschiebung von Vermögenswerten ins Ausland angenehme Alternativen darstellen? Die Vermögenssteuer kann wohl nur unter dem Aspekt des hohen Schuldenstandes der Republik und der steigenden Sozialausgaben argumentierbar sein. Eine mögliche Alternative: Die individuelle fondsgebundene Lebensversicherung Vor diesem Hintergrund fragt sich der österreichische Privatanleger zu Recht, ob es hier nicht Möglichkeiten gibt, die Steuerlast bei der Veranlagung von Wertpapiervermögen auf einem österreichischen Depot gering zu halten. Hier kann eine attraktive Alternative zur direkten Veranlagung auf einem Depot der Abschluss einer individuellen fondsgebundenen Lebensversicherung sein. Flexibles Veranlagungskonzept Wer denkt, Versicherungen seien unflexibel und starr, der irrt. Ein individuelles Versicherungskonzept kann sogar auf die Veranlagungswünsche der Kunden eingehen. Möchte man das Management einem erfahrenen Vermögensverwalter überantworten, dann kann sogar eine Vermögensverwaltung die richtige Veranlagung darstellen. Dabei übernehmen erfahrene Spezialisten die professionelle Anlage des Vermögens. Das angelegte Kapital wird optimal gestreut und bietet dadurch erweiterte Ertragschancen und erhöhte Sicherheit. Zur Verfügbarkeit des Vermögens sei angemerkt, dass der Kunde grundsätzlich auf das Kapitalvermögen, den versicherungsrechtlichen Deckungsstock, zugreifen kann, jedoch sind damit steuerrechtlich nachteilige Folgen verbunden. Wird der Versicherungsvertrag vor Ablauf der 15 Jahre gekündigt, dann ist die ursprüngliche Prämie mit 7% Versicherungssteuer nachzuversteuern. Bei Teilkündigungen ist die 25%- Grenze zu beachten. Wenn der Auszahlungsbetrag insgesamt mehr als 25% der ursprünglichen Versicherungssumme beträgt, ist die auf diese Auszahlung entfallende Prämie nachzuversteuern. Aus diesen beiden Gründen ist es wirtschaftlich ratsam, schon allein aus dem verfolgten Zweck der Erzielung eines Steuervorteils, während der Laufzeit keine Teilkündigungen in größerem Ausmaß (> 25%) oder Vollkündigungen vorzunehmen. Möchte der Kunde die Entscheidungen selbst treffen, dann stehen in der Regel umfangreiche Fondslisten mit Titeln ausgezeichneter Qualität zur Verfügung. Die Anlageentscheidung trifft vielfach der Kunde gemeinsam mit dem Vermögensberater. In der Praxis kann der Kunde einmal getroffene Entscheidungen auch ändern, in dem er kostenfrei Wertpapierumschichtungen vornehmen kann. Transparente Kostenstruktur Mit Versicherungen verbindet man nicht selten eine hohe Kostenbelastung - eine individuelle Versicherungslösung kann aber vielfach zu sehr günstigen marktkompetitiven Kosten angeboten werden. Versicherungsrechtlich besteht bei individuellen Lösungen gegenüber dem Kunden eine erhöhte Transparenzverpflichtung, die sich in der Darlegung der Kosten bereits als Beilage zum Antrag zeigt. Vorsorge für Hinterbliebene Der individuelle Versicherungsvertrag bietet durch seine spezielle Konstellation mit Versicherungsnehmer als Vertragspartner der Versicherung und versicherte Person eine Möglichkeit nahestehende Personen im Fall des Ablebens des Versicherungsnehmers oder der versicherten Person finanziell abzusichern. Daneben bietet der individuelle Versicherungsvertrag schnelle Liquidität im Ablebensfall, da der Ausgang des Verlassenschaftsverfahrens nicht abgewartet werden muss.

Der individuelle Versicherungsvertrag wird durch das Ableben der versicherten Person fällig. Der Wert der Versicherung zum Zeitpunkt der Auszahlung zuzüglich 10% Todesfallsumme vom Wert der Deckungsrückstellung zum Todestag werden an den oder die Begünstigten, welche frei bestimmt werden können, geleistet. Im Rahmen eines individuellen Versicherungsmodells können oftmals auch zwei Versicherungsnehmer gewählt werden. Verstirbt ein Versicherungsnehmer, so kann durch eine letztwillige Verfügung mittels Legat verfügt werden, dass der Versicherungsvertrag auf den zweiten Versicherungsnehmer oder eine individuell im Legat bestimmte Person übergeht. Es ist jedoch zu beachten, dass Pflichtteilsansprüche im Rahmen von Versicherungsleistungen zu berücksichtigen sind. Ein steuerliche Vorteil - sofern 15 Jahre Laufzeit vereinbart werden Die Vorteilhaftigkeit der fondsgebundenen Lebensversicherung beginnt in der einmaligen Steuerbelastung bei Abschluss in der Höhe von 4% Versicherungssteuer (anstatt 11%) auf die einbezahlte Prämie. Die österreichische Versicherungssteuer ist im europäischen Vergleich ein Unikum, da die meisten Modelle die Besteuerung des Ertrags aus einer Versicherung mit dem Einkommensteuertarif oder einem Sondersteuersatz vorsehen. In Österreich erfährt die fondsgebundene Lebensversicherung insofern eine steuerliche Sonderbehandlung, als bei einer Einmalerlagversicherung die Erträge nach 15 Jahren Laufzeit steuerfrei vereinnahmt werden können. Während der Laufzeit fallen weder Kapitalertragsteuer noch Umsatzsteuer oder Einkommensteuer an. Dieser Vorteil kann sich - je nach Ausgestaltung der Polizze - sehr schnell rechnen. Eckdaten für Modellrechnung Für nachstehende Modellrechnungen haben wir ein gemischtes Depot mit 50%igem Aktien- und 50%igem Anleihenanteil mit jeweils 2,5% Ausgabeaufschlag bei den Fondsinvestments unterstellt. Außerdem gehen wir von einer durchschnittlichen Performance von 2% p.a. aus. Zudem erfolgt die Verrechnung von Depot- und Abwicklungsgebühren, über die gesamte Laufzeit von 15 Jahren, sowohl bei der Fondsdirektanlage als auch bei der individuellen Versicherungslösung.

Beispiel 1: Ohne Switch (Fondswechsel des gesamten Depots) über eine Laufzeit von 15 Jahren: Das folgende Beispiel zeigt die Entwicklung der Fondsdirektanlage und der individuellen Versicherungslösung ohne Switch (Fondswechsel) bei einer Veranlagungssumme von 100.000 Euro und einer Laufzeit von 15 Jahren. Unter den oben genannten Prämissen zeigt sich bei Umsetzung eine Vorteilhaftigkeit der Fondsdirektanlage von etwa 3% gegenüber der individuellen Versicherungslösung und das, obwohl der Vermögenswert am Ende der Laufzeit der Wertzuwachssteuer unterliegt.

Den Berechnungen unterliegt die zum Zeitpunkt der Programmerstellung geltende österreichische Steuergesetzgebung bzw. deren Interpretation gemäß herrschender Lehre und Judikatur sowie Veröffentlichungen der Finanzbehörden. Die Werte dieser Vergleichsrechnung stellen keine verbindliche Leistungszusage dar und beruhen u.a. auf Ihren Angaben, der von Ihnen angenommenen Fondsperformance sowie auf der derzeit geltenden Rechts-, insbesondere Steuerrechtslage. Diese Vergleichsrechnung stellt die Entwicklung des Investments für die angenommenen, jährlichen Wertsteigerungen des Fondsguthabens beispielhaft dar. Es handelt sich hierbei um kein Tarif- bzw. Produktangebot. Die vorliegenden Berechnungsergebnisse ersetzen deshalb auch nicht die gesetzlichen Informationspflichten in Zusammenhang mit dem jeweiligen Produkt. Hierzu sollte beispielsweise die Angebots- bzw. Beratungssoftware der Lebensversicherung genutzt werden. Für die Richtigkeit der Angaben kann keine Gewähr übernommen werden, denn Programm- und Berechnungsfehler sind trotz sorgfältigstem Vorgehen nicht ausgeschlossen. Die Haftung für Schäden aufgrund von Fehlern der Vergleichsrechnung ist ausgeschlossen, soweit diese auf leichter Fahrlässigkeit beruhen. Die modellhaften Simulationen ersetzen nicht die Betrachtung der individuellen Bedarfssituation, die Entscheidungsgrundlage für eine Produktauswahl ist.

Beispiel 2: Ohne Switch (Fondswechsel des gesamten Depots) über eine Laufzeit von 15 Jahren: In nachfolgendem Beispiel ändern wir die Performance von 2% (Bsp.1) auf 4% und lassen alle anderen Parameter gleich. Unter diesen Voraussetzungen zeigt sich bereits ein anderes Bild. Durch die Steuerfreiheit der individuellen Versicherungslösung am Ende der Laufzeit ist diese gegenüber der Fondsdirektanlage, welche durch den Verkauf der Wertpapiere am Ende der Laufzeit nach 15 Jahren der Wertzuwachssteuer unterliegt, bereits um etwa 3% der Nettoablaufleistung vorteilhafter.

Den Berechnungen unterliegt die zum Zeitpunkt der Programmerstellung geltende österreichische Steuergesetzgebung bzw. deren Interpretation gemäß herrschender Lehre und Judikatur sowie Veröffentlichungen der Finanzbehörden. Die Werte dieser Vergleichsrechnung stellen keine verbindliche Leistungszusage dar und beruhen u.a. auf Ihren Angaben, der von Ihnen angenommenen Fondsperformance sowie auf der derzeit geltenden Rechts-, insbesondere Steuerrechtslage. Diese Vergleichsrechnung stellt die Entwicklung des Investments für die angenommenen, jährlichen Wertsteigerungen des Fondsguthabens beispielhaft dar. Es handelt sich hierbei um kein Tarif- bzw. Produktangebot. Die vorliegenden Berechnungsergebnisse ersetzen deshalb auch nicht die gesetzlichen Informationspflichten in Zusammenhang mit dem jeweiligen Produkt. Hierzu sollte beispielsweise die Angebots- bzw. Beratungssoftware der Lebensversicherung genutzt werden. Für die Richtigkeit der Angaben kann keine Gewähr übernommen werden, denn Programm- und Berechnungsfehler sind trotz sorgfältigstem Vorgehen nicht ausgeschlossen. Die Haftung für Schäden aufgrund von Fehlern der Vergleichsrechnung ist ausgeschlossen, soweit diese auf leichter Fahrlässigkeit beruhen. Die modellhaften Simulationen ersetzen nicht die Betrachtung der individuellen Bedarfssituation, die Entscheidungsgrundlage für eine Produktauswahl ist.

Beispiel 3: Mit 2 Switches (Fondswechsel des gesamten Depots) über eine Laufzeit von 15 Jahren Da es in der Praxis aber eher unwahrscheinlich ist, dass der Kunde über eine gesamte Laufzeit von 15 Jahren keinen Fondstausch in der Direktanlage tätigt, nehmen wir in diesem Beispiel an, dass der Kunde jeweils im 5. und im 10. Jahr switcht (Fondswechsel des gesamten Depots). Alle anderen Parameter bleiben erneut unverändert. Hier ist zu berücksichtigen, dass in der Fondsdirektanlage sofort Kosten entstehen. Einerseits wird bei einem Fondsswitch die Wertzuwachssteuer fällig (durch Veräußerung des alten Fonds), andererseits sind bei einem Neukauf der ausgewählten Fonds erneut Ausgabeaufschläge zu verrechnen. Berücksichtigt man dies im Rahmen einer professionellen Vergleichsberechnung und unterstellt man nach jeweils 5 Jahren einen Fondsswitch, so kann bereits bei einer durchschnittlichen Performance von 3% die individuelle Fondspolizze deutlich besser (plus 6% gegenüber der Direktanlage beim Nettoendwert) abschneiden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass innerhalb der individuellen Versicherungslösung vielfach (wie in diesem Beispiel) kostenfrei geswitcht werden kann.

Den Berechnungen unterliegt die zum Zeitpunkt der Programmerstellung geltende österreichische Steuergesetzgebung bzw. deren Interpretation gemäß herrschender Lehre und Judikatur sowie Veröffentlichungen der Finanzbehörden. Die Werte dieser Vergleichsrechnung stellen keine verbindliche Leistungszusage dar und beruhen u.a. auf Ihren Angaben, der von Ihnen angenommenen Fondsperformance sowie auf der derzeit geltenden Rechts-, insbesondere Steuerrechtslage. Diese Vergleichsrechnung stellt die Entwicklung des Investments für die angenommenen, jährlichen Wertsteigerungen des Fondsguthabens beispielhaft dar. Es handelt sich hierbei um kein Tarif- bzw. Produktangebot. Die vorliegenden Berechnungsergebnisse ersetzen deshalb auch nicht die gesetzlichen Informationspflichten in Zusammenhang mit dem jeweiligen Produkt. Hierzu sollte beispielsweise die Angebots- bzw. Beratungssoftware der Lebensversicherung genutzt werden. Für die Richtigkeit der Angaben kann keine Gewähr übernommen werden, denn Programm- und Berechnungsfehler sind trotz sorgfältigstem Vorgehen nicht ausgeschlossen. Die Haftung für Schäden aufgrund von Fehlern der Vergleichsrechnung ist ausgeschlossen, soweit diese auf leichter Fahrlässigkeit beruhen. Die modellhaften Simulationen ersetzen nicht die Betrachtung der individuellen Bedarfssituation, die Entscheidungsgrundlage für eine Produktauswahl ist.

FAZIT Eine Vorteilhaftigkeitsberechnung ist natürlich stark von den zugrundegelegten Prämissen und Gebühren (Switch-, Depot-, Risiko-, Abwicklungskosten etc.) abhängig. Daher ist eine pauschale Aussage über die durchschnittliche Performancehöhe nicht allgemein zu treffen. Aber wie unser Beispiel 3 zeigt, kann eine individuelle Versicherungslösung bereits ab einer durchschnittlichen Performance von 3% p.a. und einer Laufzeit von 15 Jahren deutliche Vorteile bringen. Es ist nur legitim, dass Privatanleger in Anbetracht der Kapitalertragsteuer NEU auf alternative Veranlagungsvarianten, welche steuerlich interessant sind, zurückgreifen. Grundsätzlich bietet eine qualitativ hochwertige Wertpapierveranlagung die Möglichkeit, Erträge bei gleichzeitiger Fungibilität der Vermögenssubstanz zu erzielen. Bei einem Veranlagungshorizont von 15 Jahren (was speziell bei Aktieninvestments vorteilhaft ist) sollte jedoch eine individuelle Versicherungslösung durchaus angedacht werden. Zwar sind bei einer individuellen Versicherungslösung die 4%ige Versicherungssteuer und die individuellen Risikokosten zu beachten, jedoch ist nach Ablauf von 15 Jahren die Auszahlung steuerfrei. Bei einer Direktveranlagung hingegen müssen die Wertzuwächse versteuert werden und bei Fondswechsel fallen, entgegen einer individuellen Versicherungslösung, erneut Kosten an. Verbunden mit einer individuellen Nachfolgeregelung und der Möglichkeit von Teilkündigungen von 25% des eingezahlten Betrages, kann so durchaus auch eine individuelle Versicherungslösung für einen Teil des Veranlagungskapitales herangezogen werden. Autor Maria Spittaler Financial Planning & Family Office Schoellerbank AG Tel: +43/(0)662/86 84-2389

Rückfragen bitte auch an:
Mag. Rolf Reisinger, Direktor
Kommunikation und Public Relations
Schoellerbank AG
Tel: +43/662/86 84-2950
5024 Salzburg, Schwarzstraße 32
rolf.reisinger@schoellerbank.at

Diesen Text sowie weitere Presseinformationen finden Sie im Internet auf unserer Presseseite.

Die Schoellerbank, gegründet 1833, ist eine der führenden Privatbanken Österreichs, die als Spezialist für anspruchsvolle Vermögensanlage gilt. Sie konzentriert sich auf die Kernkompetenzen Vermögensanlageberatung, Vermögensverwaltung und Vorsorgemanagement. Ihre Anlagephilosophie definiert sich über das Motto "Investieren statt Spekulieren". Die Schoellerbank ist mit 13 Standorten und 313 Mitarbeitern die einzige österreichweit vertretene Privatbank. Sie verwaltet für rund 22.700 private und institutionelle Anleger ein Vermögen von rund 8,4 Milliarden Euro. Die Schoellerbank ist eine 100%ige Tochter der UniCredit Bank Austria. Mehr Informationen unter: www.schoellerbank.at.

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