Die Vorsorgevollmacht - Schoellerbank Analysebrief Nr. 247 März 2014

  • Rechtzeitig vorsorgen - solange man voll geschäftsfähig ist
  • Vorsorgevollmacht für Vertrauenspersonen - Vermeidung eines gerichtlich bestellten Sachwalters
  • Mehrere Personen mit unterschiedlichen Aufgaben betrauen

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Umfassende Vorsorge - selbst bestimmen! Für den Fall, dass eine Person die erforderliche Geschäftsfähigkeit oder Einsichts- und Urteilsfähigkeit verliert, kann - solange man noch voll geschäftsfähig ist - einer oder mehreren Personen eine Vorsorgevollmacht erteilt werden. Mit einer Vorsorgevollmacht entscheidet der Bevollmächtigte an Stelle des nicht mehr entscheidungsfähigen Vollmachtgebers. Deshalb setzt eine Vorsorgevollmacht uneingeschränktes persönliches Vertrauen zum Bevollmächtigten voraus. Wenn keine rechtliche Vorsorge getroffen wird, könnte eine Sachwalterschaft durch das Gericht ausgesprochen werden oder es tritt die gesetzliche Vertretungsbefugnis der nächsten Angehörigen ein. Die persönliche Entscheidungsfreiheit wird dabei wesentlich eingeschränkt und der Sachwalter trifft die notwendigen Entscheidungen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Deshalb sollte rechtzeitig einer Vertrauensperson eine Vorsorgevollmacht erteilt werden. Dabei kann man festlegen, für welche Angelegenheiten der Bevollmächtigte zuständig sein soll. Es ist auch möglich, mehrere Personen für unterschiedliche Aufgaben zu bevollmächtigen. So kann sich beispielsweise eine Vertrauensperson um die Vermögensbelange kümmern, eine andere aber z. B. alle Entscheidungen in Zusammenhang mit der Pflege übernehmen.

Die Vollmacht umfasst üblicherweise folgende Angelegenheiten:

  • Vertretung vor Banken
  • Vertretung vor Behörden oder vor Gericht
  • Entscheidung über den künftigen Wohnort oder Unterbringung in einem Alten- oder Pflegeheim
  • Einwilligung in und die Verweigerung von ärztlichen Maßnahmen und medizinischen Behandlungen, wie Untersuchungen, Heilbehandlungen, Operationen
  • Einsicht in die Krankenakte
  • Verfügung über Liegenschaften
  • Entgegennahme der Post

Grundsätzlich ist die Erstellung einer gültigen Vorsorgevollmacht unter Einhaltung bestimmter Formvorschriften - eigenhändig geschrieben und unterschrieben - selbst möglich. Auch kann die Formularvorlage des Bundesministeriums für Justiz (BMJ) ausgefüllt und mit Unterschrift des Betroffenen und Erklärung in Gegenwart vor drei geeigneten Zeugen darüber, dass der Inhalt der Vollmachtsurkunde seinem Willen entspricht, verwendet werden. Es ist jedoch - zwecks korrekter Umsetzung - die Beiziehung eines Notars oder Rechtsanwalts dringend anzuraten. Bei qualifizierten Vorsorgevollmachten (z. B. gravierende medizinische Behandlungen, dauerhafte Änderungen des Wohnortes, Besorgung von Vermögens- oder Bankangelegenheiten, die nicht zum ordentlichen Wirtschaftsbetrieb gehören) ist dies jedenfalls erforderlich! Die Auffindbarkeit der Vorsorgevollmacht kann durch die Registrierung bei der Österreichischen Notariatskammer sichergestellt werden ("Österreichisches Zentrales Vertretungsregister"). Die Registrierung der Vorsorgevollmacht ist allerdings nicht Wirksamkeitsvoraussetzung! Neben der Vorsorgevollmacht selbst können auch der Beginn und das Ende der Wirksamkeit einer solchen Vollmacht registriert werden. Dispositionen über Vermögenswerte bei Banken sind dabei nur gegen Vorlage einer Registrierungsbestätigung bezüglich des Eintritts des Vorsorgefalls zulässig! Eine Vorsorgevollmacht kann grundsätzlich jederzeit formfrei widerrufen werden. Der Widerruf kann im Österreichischen Zentralen Vertretungsregister eingetragen werden. Neben dem Widerruf kann eine Vorsorgevollmacht aber auch durch einvernehmliche Aufhebung, Aufkündigung oder den Tod des Bevollmächtigten erlöschen. Für den Fall, dass die erteilte Vorsorgevollmacht nicht ausreichen sollte, kann mittels Sachwalterverfügung auch noch das dann zuständige Gericht um Bestellung eines namentlich bereits genannten Sachwalters ersucht werden. Im Idealfall sollte eine abgestimmtes, umfassendes "Vorsorgepaket" aus Testament, Vorsorgevollmacht und eventuell Patientenverfügung geschnürt werden. Die Schoellerbank bietet Kundinnen und Kunden mit Unterstützung von Expertinnen und Experten des Wealth Advisory Services-Teams gezielte Gespräche an. In weiterer Folge können für die konkrete Umsetzung Kontakte zu externen Netzwerkpartnern hergestellt werden.

Mag. Elke Willi, CFP®, EFA® Wealth Advisor Tax, Foundations & Estate Planning Schoellerbank AG Tel. +43/1/534 71 - 1595 Rückfragen bitte auch an: Mag. Rolf Reisinger, Direktor Kommunikation und Public Relations Schoellerbank AG Tel: +43/662/86 84-2950 5024 Salzburg, Schwarzstraße 32


Die Schoellerbank, gegründet 1833, ist eine der führenden Privatbanken Österreichs, die als Spezialist für anspruchsvolle Vermögensanlage gilt. Sie konzentriert sich auf die Kernkompetenzen Vermögensanlageberatung, Vermögensverwaltung und Vorsorgemanagement. Ihre Anlagephilosophie definiert sich über das Motto "Investieren statt Spekulieren". Die Schoellerbank ist mit 12 Standorten und 315 Mitarbeitern die einzige österreichweit vertretene Privatbank. Sie verwaltet für rund 20.800 private und institutionelle Anleger ein Vermögen von rund 8,5 Milliarden Euro. Die Schoellerbank ist eine 100%ige Tochter der UniCredit Bank Austria. Mehr Informationen unter: www.schoellerbank.at

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