Laufzeitenverkürzung bei Lebensversicherungen - Schoellerbank Analysebrief Nr. 249 März 2014

  • Steuervorteile für Lebensversicherungen werden durch das Abgabenänderungsgesetz 2014 weiter ausgebaut: Hat der Versicherungsnehmer und die versicherte Person das 50. Lebensjahr vollendet, verkürzt sich die steuerliche Bindefrist von bisher 15 Jahre auf 10 Jahre.

  • Dies kann als Auftrag an die Versicherungsgesellschaften gesehen werden, kostengünstige und von Seiten der Veranlagung interessante Produkte für das Klientel "50 plus" auf den Markt zu bringen.

  • Die Möglichkeiten der kurzfristigen privaten Altersvorsorgemöglichkeiten werden entsprechend erweitert: So kann sich eine heute 50-jährige Frau bis zum gesetzlichen Pensionsantritt mit 60 eine Zusatzpension sichern.

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Der Gesetzgeber schafft einen Anreiz Lebensversicherungen für ältere Versicherungsnehmer attraktiver zu machen Möchte der Gesetzgeber das Handeln seiner Bürger in eine bestimmte Richtung lenken, so tut er das häufig durch den Erlass von Steuergesetzen. Diese sind dann meist so aufgebaut, dass sie eine Reihe von Begünstigungen oder Verschärfungen vorsehen, sodass eine Gruppe von Steuerpflichtigen sich angesprochen fühlt, darauf zu reagieren. Das Abgabenänderungsgesetz 2014 sieht eine Menge an Änderungen mit dem wohl vordergründigen Ziel der Generierung von Mehreinnahmen vor. Dem gegenüber stehen die Mehraufkommen, mit denen der Staat aus seiner Sicht förderungswürdige Ziele, eines davon ist das der privaten Altersvorsorge, finanziert. Die Laufzeitenverkürzung bei Lebensversicherungen für ältere Versicherungsnehmer ist aus diesem Blickwinkel zu betrachten. Mit der Laufzeitenverkürzung bei Lebensversicherungen soll der Vertragsabschluss für 50-Jährige attraktiver gemacht werden. Diese Maßnahme kostet dem Staat rund EUR 10 Mio. und soll nicht zuletzt den Einzelnen dazu bringen, sich über seine private Altersvorsorge Gedanken zu machen. Wie folgendes Beispiel eindringlich zeigt, unterliegen die Leistungen des Staates in Zukunft für die Alterspension laufend Kürzungen.

Quelle Wiener Städtische Juni 2013

Die Kürzungen betreffen auch die älteren Jahrgänge durch die Erweiterung der Durchrechnungszeiträume und die Erhöhung der Abschläge. Damit die dadurch entstehende und immer größer werdende Lücke abgefedert wird, soll es durch die Gesetzesänderung auch für ältere Jahrgänge möglich sein, zum Pensionsantritt zusätzliches Kapital aufzubauen. Dieses kann bei Pensionsantritt als zusätzlicher Liquiditätspolster weitergeführt oder aber ohne steuerliche Nachteile rückgekauft oder in eine Rente umgewandelt werden. Welche Arten von Versicherungen sind von der gesetzlichen Änderung betroffen und welche Gestaltungsmöglichkeiten ergeben sich daraus? Die steuerliche Mindestbindefrist ergibt sich generell bei den Lebensversicherungen gegen Einmalerlag. Die 10-jährige Mindestvertragsdauer wurde mit dem Budgetbegleitgesetz 2011 auf 15 Jahre erhöht. Dies war eine Begleitmaßnahme im Rahmen der Neuordnung der Besteuerung von Kapitalmaßnahmen. Um das Produkt künftig für ältere Anleger attraktiver zu machen, soll nunmehr im Einkommensteuer- und Versicherungssteuergesetz eine nach dem Lebensalter des Versicherungsnehmers und der versicherten Person differenzierte Regelung erfolgen: Haben diese zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses das 50. Lebensjahr vollendet, soll die Mindestlaufzeit - wie vor der Änderung im Budgetbegleitgesetz 2011 - 10 Jahre betragen; in allen anderen Fällen bleibt es bei der 15-jährigen Mindestlaufzeit. Ist der Versicherungsnehmer keine natürliche Person, kommt die 10-jährige Mindestlaufzeit zum Tragen, wenn die versicherte Person zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses das 50. Lebensjahr vollendet hat. Dies soll für Verträge gelten, die nach dem 28. Februar 2014 erstmalig abgeschlossen werden. Schließt ein 50-Jähriger einen Lebensversicherungsvertrag als Versicherungsnehmer und versicherte Person ab, dann ist der Rückkauf nach 10 Jahren Vertragslaufzeit komplett frei von Einkommen- und Versicherungssteuer. Klassische Rentenversicherungen sind ebenso von der Laufzeitenverkürzung betroffen. Ist der Beginn der Rentenzahlung nach Ablauf von 10 Jahren vereinbart und erfolgt eine Kapitalabfindung, dann sind die Erträge daraus ebenfalls einkommen- und versicherungssteuerfrei. Das hat zur Folge, dass alle an einem Versicherungsvertrag beteiligten Personen das 50. Lebensjahr vollendet haben müssen. Der Standardfall "Versicherungsnehmer ist gleichzeitig versicherte Person" kann auf insgesamt vier Personen erweitert werden, wenn beide Versicherungsnehmer und beide versicherte Personen voneinander verschieden sind.

Lebensversicherungsverträge werden oft als zu teuer, intransparent und unflexibel beurteilt. Dabei wird übersehen, dass neue, innovative Produkte mit einer schlanken Kostenstruktur und flexiblen Einsatzmöglichkeiten auf den Markt drängen, welche es wert sind, sie näher anzusehen. Vor dem Hintergrund der Laufzeitenverkürzung stellt sich die Frage, ob hier nicht eine Differenzierung zwischen steuerlicher und wirtschaftlicher Laufzeit sinnvoll erscheint. Generell ist die Investition in einen Lebensversicherungsvertrag als langfristiges Investment zu betrachten. Einmalige, laufende und die Versicherungssteuer zu Beginn stehen der kompletten Steuerfreiheit der Erträge gegenüber und müssen auch einmal verdient werden. Es liegt auf der Hand, dass hier eine schlanke Kostenstruktur klar im Vorteil liegt. Denn das nicht durch eine zusätzliche Kostenbelastung verbrauchte Kapital steht dann zur weiteren Veranlagung zur Verfügung. Daraus ergibt sich der Break-even (der Vorteil der Versicherungslösung gegenüber einem Depot) Dass unter diesen Aspekten teure Versicherungsprodukte keinen Wettbewerbsvorteil bieten, liegt auf der Hand. Daher ist besonderes Augenmerk auf Versicherungslösungen des Private Banking-Bereichs zu legen. Diese punkten mit einer Kostenstruktur vergleichbar einem Depot, transparent für den Kunden und flexibel in den Anlage- und Gestaltungsmöglichkeiten. Neben einer schlanken Kostenstruktur ist jedoch die Wahl der Veranlagung und die dadurch erzielte Performance ein zentraler Aspekt. Vor dem Hintergrund einer 10-jährigen Laufzeit umso mehr, da der Anlagehorizont nun 10 Jahre im Vergleich zu 15 Jahren betragen kann.

Beispiel 1:

  • Investition in 100% Aktienfonds bei Alter der versicherten Person 50 und einer Kostenbelastung 2% Vermittlungsaufwand, 0,5% jährliche Gebühren und der Risikoprämie und einer angenommenen jährlichen Performance von 4,5%
  • Vorteil der Versicherungslösung gegenüber einem Depot:
    - Während der Laufzeit keine steuerliche Belastung durch Kapitalertragsteuer.
    - Switches sind jederzeit kostenfrei möglich.
    - Nach 10 Jahren Laufzeit ist der Ertrag aus dem Versicherungsvertrag komplett einkommensteuer- und versicherungssteuerfrei.
  • Tod der versicherten Person: 10% Risikoleistung zusätzlich zum Deckungskapital der Versicherung an den Begünstigten
Quelle: SMARTcompagnie

Nach 10 Jahren zeigt sich ein Vorteil der Versicherungslösung zum Depot von rund 5%, nach 15 Jahren sind es bereits 12%. Das Beispiel zeigt, dass vor dem wirtschaftlichen Hintergrund eine längere Laufzeit Sinn macht. Die Einsatzmöglichkeiten sind vielfältig - die Herausforderung besteht darin, es dem Kunden richtig zu vermitteln Unter welchen Voraussetzungen der Abschluss eines Lebensversicherungsvertrages für den Kunden interessant sein kann, ist in erster Linie Aufgabe des Beraters dies zu beurteilen. Es geht hier nicht um die Frage das gesamte liquide Vermögen in eine Lebensversicherung zu packen. Vielmehr sollte die Lebensversicherung als Beimischung zu einem bereits bestehenden Depot fungieren und auf lange Sicht nicht gebraucht werden. Als vorteilhaft hat sich die Wahl eines aktienübergewichteten Deckungskapitals erwiesen. Hier deckt sich der zeitliche Horizont der Aktienveranlagung mit dem einer Lebensversicherung. Beide haben einen langfristigen Anlagehorizont. Wechselt der Versicherungsnehmer seine Aktienveranlagung, ist er in der Versicherung komplett steuerfrei. Außerhalb der Versicherung sind der Ertrag und der Substanzgewinn steuerpflichtig und das kann die Rendite mitunter empfindlich belasten. Der Versicherungsnehmer kann aus einer Reihe von Fonds oder Vermögensverwaltungen mit Fonds die Zusammensetzung seines Deckungskapitals wählen. Hier kann der Versicherungsnehmer auf Altbewährtem aufsetzen, der Berater bleibt weiterhin seine zentrale Ansprechperson. Mitunter können aus dem Aspekt der Risikovorsorge oder der Absicherung nahestehender Personen verschiedene Vertragsgestaltungen sinnvoll sein. Bei der Wahl eines zweiten Versicherungsnehmers hat der zweite Versicherungsnehmer gleich einem zweiten Verfügungsberechtigten dieselben Rechte und Pflichten am Vertrag. Das bedeutet er kann einen Veranlagungswechsel vornehmen, Teilentnahmen veranlassen und den Begünstigten ändern. Darüber hinaus kann der Vertrag weiterlaufen, wenn einer der Versicherungsnehmer verstirbt und der verbleibende mittels Legat in den Vertag eintritt. So kann eine Vermögensweitergabe außerhalb einer testamentarischen Regelung über zwei Generationen bestimmt werden. Der oder die Versicherungsnehmer müssen bei Vertragsabschluss noch nicht bestimmen, ob sie eine Rente in Anspruch nehmen. Ist die Möglichkeit einer Verrentung nach 10 Jahren in den Versicherungsbedingungen enthalten, kann der/die Versicherungsnehmer nach 10 Jahren oder länger sich entscheiden, ob sie eine Rente beziehen und wie die Rente ausgestaltet sein soll. Ist diese mit Rückgewähr oder einer Rentengarantiezeit ausgestattet, wird im Fall des Ablebens der Rentenbezieher das vorhandene Deckungskapital an die Erben ausbezahlt. Fazit Mit der Laufzeitenverkürzung bei Lebensversicherungen hat der Gesetzgeber ältere Versicherungsnehmer im Fokus, die aus Sicht einer privaten Altersvorsorge sich durch den Abschluss eines Lebensversicherungsvertrages eine zusätzliche Liquidität aufbauen und sichern wollen. Die Frage der Wirtschaftlichkeit ist unabhängig von einer steuerlichen Behaltefrist zu prüfen. Hier sind vor allem kostenschlanke Private Banking-Versicherungslösungen klar im Vorteil vor marktüblichen Lösungen. Die Lebensversicherung bietet flexible Einsatzmöglichkeiten, die mit kaum einem anderen Produkt abgedeckt werden können. Vor dem Hintergrund der Vorsorge, Zusatzrente, Vermögensweitergabe ist es Aufgabe des Beraters mit dem Kunden eine maßgeschneiderte Lösung zu erarbeiten.

Mag. Doris Eichelburg, CFP, EFA Beraterin Financial Planning Expertin für Versicherungen & Vorsorge Schoellerbank AG Tel. +43/662/86 84-2394 Rückfragen bitte auch an: Mag. Rolf Reisinger, Direktor Kommunikation und Public Relations Schoellerbank AG Tel: +43/662/86 84-2950 5024 Salzburg, Schwarzstraße 32


Die Schoellerbank, gegründet 1833, ist eine der führenden Privatbanken Österreichs, die als Spezialist für anspruchsvolle Vermögensanlage gilt. Sie konzentriert sich auf die Kernkompetenzen Vermögensanlageberatung, Vermögensverwaltung und Vorsorgemanagement. Ihre Anlagephilosophie definiert sich über das Motto "Investieren statt Spekulieren". Die Schoellerbank ist mit 12 Standorten und 315 Mitarbeitern die einzige österreichweit vertretene Privatbank. Sie verwaltet für rund 20.800 private und institutionelle Anleger ein Vermögen von rund 8,5 Milliarden Euro. Die Schoellerbank ist eine 100%ige Tochter der UniCredit Bank Austria. Mehr Informationen unter: www.schoellerbank.at

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