Versicherungen: Steuern sparen - aber richtig - Schoellerbank Analysebrief Nr. 268 April 2015

  • Das Steuerpaket der Regierung sieht für 2016 eine Anhebung der Kapitalertragsteuer auf 27,5% vor
  • Der kritische Anleger wird sich auf die Suche nach steueroptimierten Veranlagungsmöglichkeiten machen
  • Eine Versicherungslösung bietet - neben der Möglichkeit Steuern zu sparen - weitere interessante Aspekte, die in der Kombination eine Einzigartigkeit wie keine andere Veranlagungsform offerieren
  • Diese Möglichkeit ist nicht nur für den privaten Anleger sondern auch für Stiftungen interessant

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Die Details Kapitalertragsbesteuerung und deren Auswirkung auf die Kapitalanlage Die Besteuerung der Kapitalanlage war in Österreich bis 2011 im Vergleich mit Deutschland günstig gestaltet. So waren lediglich die "Früchte" der Anlage (Zinsen, Dividenden) mit 25% Kapitalertragsteuer zu versteuern. Der Stamm und Wertzuwachs blieb unangetastet. Es war jedoch nur eine Frage der Zeit, bis in Österreich eine Art "Vermögenssteuer" auf Kapitalerträge eingeführt wurde. Gestützt auf Studien zur Vermögenssteuerbelastung wurde die niedrige Vermögenssteuerbelastung in Österreich als Argument angeführt, hier auch den Wertzuwachs einer Kapitalanlage zu besteuern. Seither ist nicht nur der Ertrag aus einer Dividende oder aus Zinsen um 25% weniger, sondern auch ein etwaiger Kursgewinn (Bsp.: Kunde A generiert aus dem Verkauf seiner Siemens Aktie 20 Euro pro Stück, daneben hat er eine Dividende in der Höhe von 3,5 Euro bezogen: 25% des Ertrages geht an den Fiskus im Rahmen des KESt-Abzuges, der automatisch von der Bank vorgenommen wird. Von den 23,5 Euro Ertrag bleiben nach Steuer lediglich 17,6 Euro übrig und 5,875 Euro gehen an den Staat). Dass der Staat an den Erträgen einer Kapitalanlage mitverdient, ist insofern nachvollziehbar, da es sich auf einem unmittelbar erwirtschafteten Ertrag bezieht. Begibt sich das ganze jedoch auf die Ebene des Vermögens, ist zu Recht die Frage zu stellen, ob hier nicht eine schleichende Enteignung vonstattengeht. Der mündige Anleger wird sich überlegen, wie er über die Optimierung der Steuer den Vermögensverzehr vermeiden kann.

Nachdem es verfassungsrechtlich kein Verbot der Mehrfachbesteuerung gibt (Erwerbseinkommen wird das erste Mal besteuert, dann erfolgen weitere Besteuerungsmaßnahmen über die Umsatzsteuer, Mineralölsteuer, Kapitalertragsteuer, Immobilienerwerbsteuer etc.) sollte sich der Anleger überlegen, wie er seine Steuerbelastung anderwärtig optimal ausgestalten kann. Eine mögliche Alternative: Die fondsgebundene Lebensversicherung Auch wenn die fondsgebundene Lebensversicherung vor diesem Hintergrund nicht als eine Neuerung des Gesetzgebers erscheint, so hat sie im Laufe der Steuerreformen immer mehr an Attraktivität gewonnen. Die Besteuerung von Kapitalvermögen beim Privatanleger hat sich dahingehend verschlechtert, als dass neben den Erträgen nun auch der Wertzuwachs mit 25% Kapitalertragsteuer besteuert wird. Darüberhinaus besteht zwar die Möglichkeit die Verluste mit Gewinnen zu verrechnen, doch hat der Anleger keine Verluste, die er gegenrechnen kann, dann trifft ihn die Kapitalertragsteuer bei Veräußerung voll und ganz. Gerade in gemanagten Vermögensverwaltungen wird der Kauf und Verkauf vom Vermögensverwalter vorgegeben, das führt dazu, dass der Privatanleger nicht selbst steuern kann wann er einen Gewinn oder einen Verlust realisiert. Vor dem Hintergrund der geänderten steuerlichen Rahmenbedingungen ist die fondsgebundene Lebensversicherung als alternative, steuerschonende Veranlagungsvariante erneut in den Fokus gerückt. Der Anleger zahlt zu Beginn 4% Versicherungssteuer auf die Einmalprämie und kann je nach Alter der versicherten Person und des Versicherungsnehmers nach 10 Jahren - nach Vollendung des 50. Lebensjahres des Versicherungsnehmers und der versicherten Person, in allen anderen Fällen 15 Jahren - die Leistung aus dem Lebensversicherungsvertrag steuerfrei vereinnahmen. Die Erträge aus Fonds innerhalb des Lebensversicherungsvertrages bzw. auch der Wertzuwachs bei Veranlagungswechsel ist komplett steuerfrei. Die Steuerfreiheit ist jedoch auch an Bedingungen geknüpft. Die einmal festgelegten Vertragsbedingungen können nicht ohne weiteres geändert werden. Ein Wechsel zwischen unterschiedlichen Lebensversicherungstarifen, z. B. von einer fondsgebundenen Lebensversicherung auf eine Rentenversicherung, ist ohne Nachversteuerung nicht möglich. Ebenso führt der Wechsel der versicherten Person zu einem steuerlich nachteiligen Effekt. Benötigt der Anleger einen Teil seines Geldes, dann können 25% der Prämie zuzüglich Zuzahlungen entnommen oder im gegenteiligen Fall bis zum doppelten der Einmalprämie zugezahlt werden. Private Banking-Versicherungslösungen: Punkten als Vorreiter am Lebensversicherungsmarkt Lange als zu teuer und unattraktiv bezeichnet erfreuen sich alternative Versicherungsmodelle einer neuen Beliebtheit. Führende Privatbanken haben erkannt, dass es für den gehobenen Privatkunden nicht alleine ausreicht veranlagungsseitig für den Kunden das bestmögliche Ergebnis zu erwirtschaften, sondern noch ein besseres erzielt werden kann, wenn die steuerliche Komponente mit einbezogen wird. Und da zeigt sich, dass im Vergleich zu einer direkten, außerhalb eines Depots gehaltenen Vermögensverwaltung aufgrund des Steuereffekts ein erheblich besseres Ergebnis erzielt werden kann. In der Versicherungslösung können die Erträge Brutto für Netto vereinnahmt werden (hat man die 4% Versicherungssteuer zu Beginn bereits verdient). Vor dem Hintergrund eines aktuell zinslosen Umfeldes macht es in erster Linie Sinn, Aktienfonds oder solche mit überwiegender Aktiengewichtung, innerhalb der fondsgebundenen Versicherungslösung zu veranlagen. Hier kann über die Performance kombiniert mit dem Steuervorteil, unter denselben Risiken des Kapitalmarkts, ein gutes Ergebnis beim Anleger erzielt werden.

Quelle: Grafikabteilung Finanzen

Folgendes Beispiel soll zeigen wie sich der Steuervorteil zahlenmäßig auswirkt: Ein 50-jähriger Kunde zahlt 50.000 Euro in eine fondsgebundene Lebensversicherung ein. Als Veranlagung wählt er ein Aktienfondsdepot zu 100%, welches eine angenommene Jahresperformance von 6,5% erzielt. 2% davon werden jährlich ausgeschüttet. Nach 15 Jahren liegt der Vorteil der Versicherungslösung unter den angenommenen Prämissen bei rund 13%. Dem zugrunde liegt eine schlanke Kostenstruktur, die die steuerlichen Vorteile beim Kunden unmittelbar ankommen lassen. Flexibles Veranlagungskonzept Wer denkt Versicherungen würden über ein unflexibles Veranlagungskonzept verfügen, der irrt. Der Versicherungsnehmer hat die Möglichkeit Fonds aus einer nach Qualitätskriterien zusammengestellten Fondsliste auszuwählen. Innovative Fondslösungen bieten Vermögensverwaltungen innerhalb einer Fondshülle ab, das bedeutet es kann der Steuervorteil innerhalb eines Fonds gepaart mit dem Steuervorteil der Versicherung genutzt werden. Darüber hinaus, können erstklassige Fondsvermögensverwaltungsstrategien in den unterschiedlichen Ausprägungen von konservativ bis dynamisch gewählt werden. Innerhalb des weiten Anlagespektrums kann flexibel auf die Veranlagungswünsche des Kunden eingegangen werden. Es kann auch die einmal gewählte Strategie zu jedem Zeitpunkt verändert werden, dies in erster Linie kosten- und steuerfrei. Transparente Kostenstruktur Mit Versicherungen wird nicht selten eine hohe Kostenbelastung verbunden. Eine Private Banking-Versicherungslösung punktet mit einer schlanken Kostenstruktur, die nicht mit herkömmlichen Versicherungslösungen vergleichbar ist. Vielfach sind es lediglich die gewohnten Gebühren des Vermögensverwalters zuzüglich der Risikokosten und der Vermögensverwaltungsgebühr, die im Marktvergleich ebenfalls gering gehalten sind (0,3% im Vergleich zum Markt von rund 1%). Nachdem Versicherungen sowie Vermögensverwalter angehalten sind die Kostenstruktur dem Kunden offen zu legen, ist dies ein Bestandteil in den Antragsunterlagen. Dem Kunden wird jeglicher Kostenpunkt erläutert, der umfangreichen Transparenzverpflichtung wird vollumfänglich nachgekommen.

Versicherungslösungen sind auch für Stiftungen interessant Vor dem Hintergrund des langfristigen Veranlagungshorizonts einer Stiftung und dem Steuervorteil, der auch in der Stiftung genutzt werden kann, macht eine Versicherungslösung gegen Einmalerlag ebenfalls Sinn. Die steuerlichen Vorteile der Stiftung wurden durch mehrere Akte des Gesetzgebers ebenfalls sukzessive reduziert. So wurde zuletzt 2011 der Steuerthesaurierungseffekt innerhalb der Stiftung durch die Anhebung der Zwischensteuer bei Kapitalvermögen auf 25% de facto abgeschafft. Dadurch kann die Stiftung die Besteuerung von Zinsen und den Wertzuwachs nicht erst auf den Zeitpunkt der Ausschüttung an die Begünstigten verschieben, sondern wird sogleich steuerpflichtig. Packt man das langfristige gebundene Kapitalanlagevermögen jedoch in eine Versicherungslösung, sind unmittelbar 4% Versicherungssteuer fällig, jedoch innerhalb der Versicherungslösungen ist die Fondsveranlagung zwischensteuerfrei. Wird gewechselt, fällt ebenfalls keine Zwischensteuer an. Dadurch kann sich für eine Stiftung ebenfalls ein Steuerspareffekt ergeben. Die Stiftung ist Versicherungsnehmer und der Stiftungsvorstand oder der Begünstigte ist die versicherte Person. Nach 10 oder 15 Jahre steuerlicher Behaltefrist kann die Versicherungsleistung ins Stiftungsvermögen steuerfrei vereinnahmt werden. Aus dem Stiftungsvermögen kann es an die Begünstigten zugewendet werden und ist dort mit 25% Kapitalertragsteuer zu versteuern. Auch in der Stiftung kann so der 2011 abgeschaffte Vorteil der Thesaurierung der Kapitalerträge durch den Abschluss einer fondsgebundenen Lebensversicherung weiter geltend gemacht werden. Insofern sollten sich Stiftungsvorstände die Möglichkeiten die hier eine fondsgebundene Lebensversicherung bietet genauer ansehen. Nachfolgegestaltung und Rententafelgarantie Die fondsgebundene Lebensversicherung ist nicht nur aus Sicht des Steuervorteils wert näher betrachtet zu werden. Mit ihr können auch weitere Aspekte kombiniert werden, die keine andere Veranlagungsform bereitstellt. An dieser Stelle kann der Einsatz der Lebensversicherung als Instrument der Vermögensnachfolge genannt werden. Der Versicherungsnehmer und die versicherte Person können unterschiedlich gewählt werden. Hier kann beispielsweise der Vater Versicherungsnehmer sein und der Sohn versicherte Person. Für den Fall des Ablebens des Versicherungsnehmers geht der Vertrag mittels letztwilliger Verfügung auf den Sohn über. Die Versicherung steht zur sofortigen Liquidität zur Verfügung. Ein langwieriges Verlassenschaftsverfahren muss in diesem Fall nicht abgewartet werden. Ebenfalls kann durch den Einsatz eines Begünstigten bei Fälligkeit, eine Person mit einer Versicherungsleistung versorgt werden. Diese Leistung steht dem Begünstigten unmittelbar zur Verfügung und geht an der Verlassenschaft vorbei. Pflichtteilsansprüche können dadurch jedoch nicht umgangen werden. Möchte man seinem Kind eine Rententafel jüngeren Alters garantieren, so kann das ebenfalls mit einem fondsgebundenen Lebensversicherungsvertrag erfolgen. Private Banking-Versicherungslösungen bieten hier interessante Kombinationsmöglichkeiten. Eine ältere Rententafel kann im Fall der Inanspruchnahme einer Zusatzpension zu einer höheren Rentenleistung führen. Vor dem Hintergrund einer sinkenden staatlichen Versorgungsleistung ein Aspekt dem Beachtung geschenkt werden sollte.

Fazit Es ist nur legitim, dass Privatanleger in Anbetracht der gestiegenen Kapitalertragssteuerbelastung auf alternative Veranlagungsvarianten, welche steuerlich interessant sind, zurückgreifen. Die Steuerreform sieht die Anhebung der Kapitalertragsteuer auf 27,5% vor. Vor diesem Hintergrund gewinnen Versicherungen aus Sicht einer steuerschonenden Veranlagung weiter an Attraktivität. Grundsätzlich bietet eine qualitativ hochwertige Wertpapierveranlagung die Möglichkeit Erträge bei gleichzeitiger Fungibilität des Vermögens zu erzielen. Bei einem Veranlagungshorizont von 15 Jahren - der speziell bei Aktieninvestments vorteilhaft ist - sollte jedoch durchaus eine Private Banking-Versicherungslösungen angedacht werden. Zwar sind bei der fondsgebundenen Lebensversicherung die 4%ige Versicherungssteuer zu Beginn zu beachten, jedoch ist nach Ablauf von 15 Jahren die Auszahlung steuerfrei. Bei einer Direktveranlagung hingegen müssen die Wertzuwächse versteuert werden und bei Fondswechsel fallen, entgegen einer Versicherungslösung, erneut Kosten an. Ebenfalls kann eine Versicherungslösung für eine Stiftung einen Steuervorteil in der Ersparnis der Zwischensteuer bieten. Passt die Versicherungslösung in das Gesamtkonzept der Stiftung, kann ein entsprechender zusätzlicher steuerlicher und wirtschaftlicher Nutzen erzielt werden. Verbunden mit weiteren Vorteilen, wie die Regelung eines Teils der Nachfolge und die Garantie der Rententafel, kann die Versicherungslösung für einen Teil des Kapitals eine sinnvolle Ergänzung der Veranlagung sein. Autor: Mag. Doris Eichelburg, CFP, EFA Wealth Advisory & Specific Investmentlösungen Insurances Schoellerbank AG Tel: +43/(0)662/86 84-2394 Marcus Hirschvogl, BA Pressesprecher Schoellerbank AG Tel. +43/1/534 71-2950 1010 Wien, Renngasse 3 marcus.hirschvogl@schoellerbank.at

Die Schoellerbank, gegründet 1833, ist eine der führenden Privatbanken Österreichs, die als Spezialist für anspruchsvolle Vermögensanlage gilt. Sie konzentriert sich auf die Kernkompetenzen Vermögensanlageberatung, Vermögensverwaltung und Vorsorgemanagement. Ihre Anlagephilosophie definiert sich über das Motto "Investieren statt Spekulieren". Die Schoellerbank ist mit 12 Standorten und 315 Mitarbeitern die einzige österreichweit vertretene Privatbank. Sie verwaltet für private und institutionelle Anleger ein Vermögen von rund 10 Milliarden Euro. Die Schoellerbank ist eine 100%ige Tochter der UniCredit Bank Austria. Mehr Informationen unter: www.schoellerbank.at

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