Allgemeine Informationen zum Thema EMIR

EMIR ist die Abkürzung für European Market Infrastructure Regulation und steht für die Verordnung (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 04.07.2012 über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister. EMIR hat als Verordnung in den EU-Mitgliedstaaten unmittelbare Rechtswirkung und soll den außerbörslichen Derivatehandel ("OTC-Derivatehandel") transparenter und sicherer machen.

Die Schoellerbank AG ist eine finanzielle Gegenpartei im Sinne von EMIR mit der folgenden LEI (Legal Entity Identifier): 529900ESWL1AEC189F69 

Die nationale Umsetzung von EMIR erfolgte auch im Zentralen Gegenparteien Vollzugsgesetz (ZGVG), welches seit 14.11.2012 in Kraft ist. Gemäß § 2 ZGVG ist in Österreich die FMA die zuständige Aufsichtsbehörde für die Überwachung der Einhaltung der Anforderungen aus EMIR. 

Veröffentlichung zu EMIR nach Artikel 11 Absatz 14 d) in Verbindung mit Art. 20 Verordnung (EU) 149/2013:

Die Schoellerbank AG (AT; LEI: 529900ESWL1AEC189F69), als Tochter des Mutterunternehmens UniCredit Bank Austria AG, wurde gemäß Artikel 11 Abs. 6 Verordnung (EU) Nr. 648/2012 von der FMA (Bescheid vom 22.08.2017) für folgende gruppeninterne Geschäfte iSd Artikel 3 Verordnung 648/2012 mit der UniCredit Bank AG, Deutschland (DE; LEI: 2ZCNRR8UK83OBTEK2170), als Schwestergesellschaft unseres Mutterunternehmes, ganz befreit: OTC-Währungsderivate (beschränkt auf Forwards und Swaps): 2.105 Mio. EUR (Brutto-Nominalvolumen pro Jahr)

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