Geld oder Rente? - das Optimum zur Absicherung der Pensionslücke - Analysebrief Nr. 320

  • Realität vs. Wirklichkeit: Reicht mein Geld für die Pension? Wie groß wird die Pensionslücke einmal sein?
  • Welche Form zur Absicherung der Pensionslücke ist günstiger: eine Rentenzahlung aus einem Wertpapierauszahlplan (Depotlösung) oder eine Rentenversicherung?
  • Generell muss in eine Rentenversicherung aufgrund der Garantiekomponente mehr Kapital einbezahlt werden
  • Die Depotlösung ist dann geeignet, wenn der Anleger: Flexibel in der Veranlagungsentscheidung sein will, die Möglichkeit haben will, die monatliche Rente ohne Verlust des Kapitals zu stoppen und bereit ist, folgende Risiken zu tragen: Kursschwankungsrisiko und das Risiko der Langlebigkeit
  • Die Absicherung mittels einer Rentenversicherung ist dann sinnvoll, wenn der Anleger: Eine fixe garantierte Zahlung erhalten möchte, das Risiko der Langlebigkeit absichern möchte, bereit ist folgende Nachteile in Kauf zu nehmen: Kein Einfluss auf die Veranlagung, ein grundsätzlich höherer Kapitalbedarf und eine einmal begonnene Rente kann nicht mehr gestoppt werden
  • Private Banking-Versicherungsprodukte sehen die Kombination einer Veranlagung zu Kosten eines vergleichbaren Depots und eine Rentenoption vor
  • Eine professionelle Finanzplanung gibt Aufschluss über das individuelle Optimum zur Pensionsvorsorge

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Schoellerbank Analysebrief Nr. 320247 KB

Umfragen zufolge wiegen sich Herr und Frau Österreicher in Sicherheit: im Ruhestand gehe es sich mit der staatlichen Pension und den ansonsten zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel schon aus. Das subjektive Gefühl steht jedoch in vielen Fällen diametral zur tatsächlichen Vermögens- bzw. Liquiditätssituation. Doch welche Form zur Absicherung der Pensionslücke ist günstiger: Geld oder Rente?
Die immer wiederkehrenden Fragen rund um den Ruhestand:

  • Wann kann ich in Pension gehen?
  • Kann ich vielleicht sogar schon frühzeitig in Pension gehen?
  • Wie hoch wird meine Rente sein?
  • Wie viel Geld brauche ich, um meinen Lebensstandard auch im Alter erhalten zu können?

Die Pensionslücke - ein Beispiel

Ein 60-jähriger Angestellter in leitender Position (ASVG versichert), verdient 15.000 Euro brutto pro Monat. Nach Abzug der Steuer und Sozialversicherungsabgaben ergibt das einen Auszahlungsbetrag von ca. 8.000 Euro netto. Dieses monatliche Einkommen erlaubt es, einen entsprechend hohen Lebensstandard zu pflegen (Reisen, Immobilie(n), Clubbeiträge etc.). Die maximale Pensionshöhe beträgt bei Pensionsantritt 80% der Höchstbemessungsgrundlage - vorausgesetzt der Angestellte erfüllt die Voraussetzungen für die 348 Monate Durchrechnungszeitraum. Das sind ca. 3.355 Euro brutto und ergibt eine Nettopension von rund 2.000 Euro.
Daraus resultiert eine rechnerische Lücke zum Aktiveinkommen von rund 6.000 Euro. Unter Berücksichtigung reduzierter Ausgaben im Alter, ergibt dies eine effektive Pensionslücke von etwa 1.500 Euro.

Berechnung der Pensionslücke unter finanzplanerischen Aspekten

Quelle: eigene Darstellung, Angaben in Euro

Kapitalbedarf zur Absicherung der Pensionslücke

Zuallererst muss die Frage beantwortet werden, wie viel Kapital benötigt wird, um 1.500 Euro im Monat zu lukrieren. Es werden wiederum Annahmen getroffen, um zu einer aussagekräftigen Zahl zu kommen. Die restliche Lebenserwartung des 60 Jahre alten Mannes liegt statistisch gesehen aktuell bei 25 Jahren. Unter der Annahme einer Verzinsung von 1%, hochgerechnet auf die statistische Lebenserwartung, benötigt der Anleger demnach ein Kapital ca. 400.000 Euro. Unter Berücksichtigung der Inflation in der Höhe von 1,5%, ergibt das einen Gesamtkapitalbedarf von rund 490.000 Euro. Allein der Ausgleich der Inflation bedeutet bis zu rund einem Viertel mehr Kapitalbedarf. Instrumente zur Absicherung einer monatlichen Rente: a. Rentenversicherung b. Wertpapierauszahlplan (Depotlösung)

a. Rentenversicherung Der monatliche Liquiditätsbedarf kann im Rahmen einer Rentenversicherung abgedeckt werden. Die Versicherung erhält einen Einmalbetrag, welcher im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben veranlagt wird. Derzeit liegt der höchstzulässige Garantiezins bei 0,5%. Die effektive Verzinsung ist jedoch höher, da die jährlichen Gewinne den Versicherungsnehmern zugewiesen werden. Der Zweck der Rentenversicherung besteht in der Absicherung des Langlebigkeitsrisikos. Wird der Versicherungsnehmer älter als die dem Vertrag hinterlegte Lebenserwartung, muss die Versicherung dennoch die vereinbarten 1.500 Euro pro Monat aus dem Beispiel bezahlen. Versicherungen kalkulieren über die statistische Lebenserwartung für gewöhnlich 10% Sicherheitspuffer hinzu. Das bedeutet, die Versicherung kalkuliert nicht mit 85 sondern mit 93 Jahren Lebenserwartung. Hintergrund ist, einen Ausgleich der tatsächlich ausbezahlten Renten in der Versicherungsgemeinschaft sicherzustellen.
Die Höhe des benötigten Kapitals in der Lebensversicherung hängt von unterschiedlichen Einflussfaktoren ab:
1. Alter der versicherten Person. Ist die Person entsprechend jünger, beispielsweise nicht 60 sondern 50 Jahre alt, müssen zusätzliche 10 Jahre an Rentenzahlungen einkalkuliert werden.
2. Sterbetafel: Ist dem Vertrag eine frühere Sterbetafel hinterlegt (z. B. aus dem Jahr 2005) ist die Rente höher. Die Rente wird auf die restliche Lebenserwartung berechnet und war 2005 noch kürzer als 2015.
3. Art der Rentenversicherung: eine Rentenversicherung mit Aufschub, oder eine sofort beginnende Rentenversicherung. Jene Rentenversicherung mit Aufschub ist eine Kombination aus einer Veranlagung und Rente. Das zu verrentende Kapital hängt von dem dahinterliegenden Veranlagungserfolg ab. Die Einmalprämie kann dadurch geringer ausfallen, da das Endkapital durch den Veranlagungserfolg bestimmt wird.
4. Absicherung bei Ableben des Rentenbeziehers:
a. Standardmäßig ist die Rentenversicherung mit Rückgewähr ausgestattet. Das bedeutet, bei Ableben der versicherten Person wird das verbleibende Kapital an die Bezugsberechtigten ausgezahlt.
b. Manche Rentenversicherungen sehen keine Rückgewähr vor. Da fällt das nicht verbrauchte Kapital der Versicherungsgemeinschaft zu. Diese Art von Rentenversicherung kann im Vergleich zur Rentenversicherung mit Rückgewähr günstiger sein. Der Nachteil dabei: Lebt die versicherte Person auch nur einen Monat nach Beginn der Rentenzahlung ab, ist das komplette Kapital verloren.
c. Rentenversicherungen mit Garantiezeit und Übergang der Rentenzahlung: der Versicherungsnehmer kann eine Garantiezeit festlegen. Zusätzlich kann der Versicherungsnehmer Personen bestimmen, die nach seinem Ableben die Rentenzahlung erhalten sollen. Solche Rentenversicherungen können teurer sein als andere, da die Rente in einem bestimmten Garantiezeitraum bezahlt werden muss.
Möchte der Angestellte aus dem Beispiel einen garantierten Betrag in der Höhe von 1.500 Euro monatlich ausbezahlt bekommen, so müssen aktuell ca. 600.000 Euro in eine Rentenversicherung investiert werden.
Private Banking-Versicherungsprodukte sehen die Kombination einer Veranlagung zu Kosten eines vergleichbaren Depots und eine Rentenoption vor. Die Rentenoption ist dabei kostenfrei inkludiert. Sie bietet die Möglichkeit, die Versicherung bei Bedarf steuerfrei in eine Rentenversicherung umzuwandeln. Als besonderen Bonus wird bei manchen Versicherungsprodukten eine frühere Rententafel garantiert. Aufgrund der Rententafel erhält der Versicherungsnehmer eine höhere Rente, als vergleichbare Rententafeln bieten. Die Rente muss nicht gewählt werden, es kann auch das Kapital nach den steuerlichen Mindestbindefristen (10 Jahre für über 50-Jährige und 15 Jahre für unter 50-Jährige) abgelöst werden. Im Rahmen eines Wertpapierauszahlplans kann dann vom abgelösten Kapital ein monatlicher Betrag abgeschöpft werden.
Die Rentenversicherung bietet die Vorteile, dass:

  • monatlich ein garantierter Betrag bis zum Tod des Versicherungsnehmers bezahlt wird. Das Risiko der Langlebigkeit wird so über den Rentenversicherungsvertrag abgedeckt.
  • Im Rahmen von Gestaltungsmöglichkeiten kann die Rente als Versorgungsrente auf Kinder und Ehepartner übergehen.
  • Veranlagung wird mit Absicherung kombiniert. Intelligente Versicherungsprodukte bieten professionelle Veranlagungen in Kombination mit der Absicherung des Langlebigkeitsrisikos und zuzüglich eines Todesfallschutzes.

Zu bedenken ist, dass Rentenversicherungen, welche in den klassischen Deckungsstock investieren:

  • derzeit nur eine Verzinsung von 0,5% garantieren.
  • Die Veranlagung im klassischen Deckungsstock vorgegeben ist und nicht beeinflusst werden kann.
  • Auf die Kostenkomponente ein Augenmerk gelegt werden sollte. Die Kosten werden, abhängig vom Veranlagungserfolg, üblicherweise erst nach einer langen Dauer erwirtschaftet (bei manchen Versicherungen kann die Zeitspanne bei 10 bis 15 Jahren liegen).
  • Das Kapital ist gebunden. Eine Rücklösung ist mit erheblichen Abschlägen versehen. Bei einer sofort beginnenden Rentenversicherung ist eine Kündigung nicht möglich.

Was bedeutet die Garantie der Rententafel?

b. Wertpapierauszahlplan (Depotlösung) Eine weitere Möglichkeit eine "Rentenzahlung" zu lukrieren, ist die monatliche Zahlung von einem Depot im Rahmen eines Wertpapierauszahlplans. Bis zur Rente wird das Kapital aufgebaut. Derzeit empfiehlt es sich, in Vermögensverwaltungen oder Fonds ausgeglichen (max. 50% Aktienanteil) bis dynamisch (bis zu 100% Aktienanteil) zu investieren. Soll das aufgebaute Kapital für den Ruhestand fixiert werden, kann eine niedrigere Aktienquote zum Einsatz kommen. Titel von hoher Bonität und solide Unternehmenstitel werden von erfahrenen Vermögensverwaltern nach definierten Qualitätskriterien ausgewählt.
Zurück zum Beispiel des 60-jährigen Angestellten, welcher auf die nächsten 25 Jahre monatlich 1.500 Euro an Rente lukrieren möchte. Bei einer angenommenen Performance von 1% per anno ist ein Kapital in der Höhe von rund 400.000 Euro bereitzustellen.
Der Wertpapierauszahlplan bietet im Vergleich zur Rentenversicherung folgende Vorteile:

  • Die Veranlagung kann frei gewählt werden. Anhand von Qualitätskriterien des Vermögensverwalters werden für den Anleger Titel ausgewählt.
  • Das Kapital ist frei verfügbar. Steuerliche Mindestbindefristen sind nicht zu berücksichtigen.
  • Sollte der Anleger nach einer bestimmten Zeit die Rente nicht mehr benötigen, kann der Auszahlplan jederzeit gestoppt werden.
  • Es fallen lediglich die Kosten des Vermögensverwalters an.

Zu bedenken ist:

  • Der Auszahlplan kann die Rente nur solange bereitstellen, wie Kapital vorhanden ist. Ist die Rente länger als die berechneten 25 Jahre auszuzahlen, dann ist das Kapital verbraucht. Deshalb kann es sinnvoll sein, einen Sicherheitspuffer von 5-10 Jahren einzurechnen.
  • Wird das Kapital durch Marktschwankungen reduziert, kann die Rente nur kürzer bezahlt werden.

  • Das nicht verbrauchte Kapital kann im Rahmen einer Vermögensnachfolgeregelung, z. B. im Rahmen eines Testaments, an die nächste Generation weitergegeben werden. Eine Nachfolge- oder Übergangsregelung aus dem Vermögensverwaltungsvertrag, vergleichbar einem Versicherungsvertrag, ist nicht möglich.

  • Das Risiko der Langlebigkeit: der Anleger wird älter als die der Berechnung zugrunde gelegte statistische Lebenserwartung - das Kapital ist aufgebraucht. Sinnvoll kann es sein, in die Berechnung auf die statistische Lebenserwartung einen Sicherheitspuffer von 10% aufzuschlagen. Das obige Beispiel wäre in der Lebenserwartung somit auf 33 Jahre zu adaptieren. Möchte der Anleger weitere 8 Jahre absichern, dann sind bei einer angenommenen Performance von 1% in etwa 500.000 Euro zu veranschlagen.

Was ist das Optimum für den Ruhestand?


Zusammenfassung: Möchte ein 60-jähriger die nächsten 25 Jahre (statistische Lebenserwartung) mit 1.500 Euro monatlich absichern, dann werden:

  • in der Depotlösung unter der Annahme einer Verzinsung von 1% ca. 400.000 Euro und
  • in der Rentenversicherung ca. 600.000 Euro benötigt.

Auf den ersten Blick muss in die Rentenversicherung mehr Kapital einbezahlt werden. Die Depotlösung und die Rentenversicherung bieten jedoch unterschiedliche Gestaltungsmöglichkeiten, was eine direkte Vergleichbarkeit schwierig macht.
1. Die Depotlösung ist dann geeignet, wenn der Anleger:

  • Flexibel in der Veranlagungsentscheidung sein will.
  • Die Möglichkeit haben will, die monatliche Rente ohne Verlust des Kapitals zu stoppen.
  • Bereit ist, folgende Risiken zu tragen: Kursschwankungsrisiko und das Risiko der Langlebigkeit.

2. Im Vergleich dazu kann die Absicherung mittels einer Rentenversicherung dann sinnvoll sein, wenn der Anleger:

  • Eine fixe garantierte Zahlung erhalten möchte.
  • Das Risiko der Langlebigkeit absichern möchte.
  • Bereit ist, folgende Nachteile in Kauf zu nehmen: Kein Einfluss auf die Veranlagung, grundsätzlich muss ein höheres Kapital investiert werden und eine einmal begonnene Rente kann nicht mehr gestoppt werden.

Fazit:

Das subjektive Gefühl vieler Österreicher über die künftige Vermögens- bzw. Liquiditätssituation in der Pension, ist in vielen Fällen weit von der Wirklichkeit entfernt. Wie groß die Pensionslücke einmal sein wird, ist relativ leicht ermittelbar. Doch welche Form der Absicherung ist günstiger: eine Rentenversicherung, oder eine Depotlösung? Eine Rentenversicherung benötigt jedenfalls mehr Kapital, da dahinter eine sehr konservative Veranlagung und eine relativ teure Kostenstruktur steckt. Doch nur eine Rentenversicherung bietet, im Gegensatz zum Wertpapierauszahlplan, eine fixe garantierte Zahlung bis ans Lebensende. Der Wertpapierauszahlplan ermöglicht es hingegen, flexibel in der Veranlagungsentscheidung zu sein und bei Bedarf die Rentenzahlungen verlustfrei zu stoppen. Generell ist daher in den meisten Fällen die Kombination aus einem Wertpapierauszahlplan und einem fixen Betrag aus der Rentenversicherung zu empfehlen. Private Banking-Versicherungsprodukte sehen die Kombination einer Veranlagung zu Kosten eines vergleichbaren Depots und eine Rentenoption vor. Eine professionelle Finanzplanung gibt Aufschluss über das individuelle Optimum zur Pensionsvorsorge. Autor: Mag. Doris Eichelburg, CFP, EFA Wealth Advisory, Financial Planning und Specific Investments Tel. +43/662/86 84-2394
Rückfragen bitte auch an: Marcus Hirschvogl, BA Pressesprecher Schoellerbank AG Tel. +43/1/534 71-2950 1010 Wien, Renngasse 3

Die Schoellerbank, gegründet 1833, ist eine der führenden Privatbanken Österreichs, die als Spezialist für anspruchsvolle Vermögensanlage gilt. Sie konzentriert sich auf die Kernkompetenzen Vermögensanlageberatung, Vermögensverwaltung und Vorsorgemanagement. Ihre Anlagephilosophie definiert sich über das Motto "Investieren statt Spekulieren". Die Schoellerbank ist mit 10 Standorten und 317 Mitarbeitern die einzige österreichweit vertretene Privatbank. Sie verwaltet für private und institutionelle Anleger ein Vermögen von mehr als 11 Milliarden Euro. Die Schoellerbank ist eine 100%ige Tochter der UniCredit Bank Austria.
Mehr Informationen unter: www.schoellerbank.at

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