Nachfolgeplanung - der digitale Nachlass - Analysebrief Nr. 356

  • Unter digitalen Assets versteht man jene Dinge, die nur in elektronisch gespeicherter Form existieren. Der digitale Nachlass erfasst all diese Assets, die ein Verstorbener hinterlässt
  • Grundsätzlich gehen auch die Rechte und Pflichten aus diesen "virtuellen" Vermögenswerten auf die Erben über. Auch digitale Assets können beträchtliche Werte repräsentierten - sowohl in finanzieller als auch emotionaler Hinsicht
  • In der Nachfolgeplanung ist die Erstellung einer Inventarliste wesentlich, um den Nachkommen das Auffinden der digitalen Assets zu erleichtern
  • Es sollte zudem eine Vertrauensperson bestimmt werden, der man die Zugangsdaten übergibt. Darüber hinaus ist es empfehlenswert, seine Vorstellungen über die Handhabung (z. B. Löschung oder Weiterbestehen von Social-Media-Accounts) mit den digitalen Assets nach dem Ableben festzuhalten
  • Der digitale Nachlass ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachfolgeplanung und sollte keineswegs vernachlässigt werden. Bei der ganzheitlichen Nachfolgeplanung der Schoellerbank finden auch diese Aspekte Berücksichtigung

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Was ist der digitale Nachlass?

Unter digitalen Assets versteht man Dinge, die nur in elektronisch gespeicherter Form vorhanden sind. Dazu zählen Social-Media-Accounts, Bild- und Musikdateien, aber auch Zugänge zu E-Mail-Konten oder Onlineguthaben wie z. B. PayPal. Der Wert dieser Dinge kann genauso hoch sein, wie der von realen Vermögensgegenständen - sei es in finanzieller oder emotionaler Hinsicht.

Die Erstellung eines digitalen Inventars ist ein wesentlicher Schritt

Wie bei der Planung des realen Nachlasses, sollte auch in der digitalen Nachfolgeplanung die Erstellung eines Inventars erfolgen. Aufgrund des "virtuellen" Charakters der Vermögenswerte ist dies sogar besonders wichtig. Für die potenziellen Erben ist es sehr schwierig, im Internet verschiedene Accounts, Guthaben oder Fotogalerien aufzufinden, wenn es keinen Hinweis auf deren Existenz gibt. Vor allem bei einem plötzlichen, unerwarteten Ableben ist es für die Angehörigen schwierig, sich - neben all den anderen Dingen, für die es in dieser Situation Sorge zu tragen gilt - auch um die digitalen Assets zu kümmern. Eine einfache Auflistung der wichtigsten digitalen Assets und Zugangsdaten kann hier schon eine immense Hilfestellung sein. Ein gewisser Aufwand ist dazu für den Testator bestimmt notwendig, denn auf Anhieb ist es vielen Usern wohl nicht möglich, sämtliche Onlinedienste zu nennen, bei denen eine Registrierung vorgenommen wurde.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für den digitalen Nachlass sind vielfach noch unklar. Umso wichtiger ist es, sich selbst Gedanken zu diesem Thema zu machen und Vorkehrungen zu treffen. Grundsätzlich gehen im Rahmen der Abwicklung des Nachlasses auch alle digitalen Vermögenswerte auf den oder die Erben über. Die Erben übernehmen auch die Rechte und Pflichten aus online abgeschlossenen Verträgen. Deshalb sollte der digitale Teil des Nachlasses keinesfalls ignoriert werden. Diese Aufgabe abzuwickeln und Verträge bzw. Abos zu kündigen und Nutzerkonten zu löschen oder weiterzuführen, fällt mit einer entsprechenden Vorbereitung durch den Testator um vieles leichter.

Löschen, bestehen lassen oder übergeben?

Grundsätzlich stellt sich bei allen digitalen Assets die Frage, ob sie nach dem Ableben überhaupt weiter bestehen oder gelöscht werden sollen. Es sollte eine Vertrauensperson bestimmt werden, die sich um die weitere Pflege bzw. Verwaltung kümmert oder die Löschung veranlasst. Der digitale Nachlass lässt sich in einige Gruppen gliedern, für die unterschiedliche Aspekte wichtig sind. Die folgenden Punkte sind dabei zu beachten:

  • Welche E-Mail-Accounts verwende ich und wer sollte nach meinem Tod darauf Zugriff erhalten?
  • Wie sollen die Hinterbliebenen mit meinen Blogs bzw. meinen Websites umgehen?
  • Welche Social-Media-Accounts benutze ich und was soll mit ihnen geschehen?
  • Gibt es "virtuelle" Guthaben (z. B. PayPal, Guthaben bei Amazon und ähnlichen Anbietern, Kryptowährungen, Guthaben bei Internet-Wettanbietern usw.) und an wen bzw. wie sollen diese weitergegeben werden?
  • Können digitale Bild- oder Musiksammlungen (z. B. Dropbox) bzw. E-Books weitergegeben werden und wer soll diese erhalten?

In der Theorie ist es am einfachsten, einer Vertrauensperson die Zugangsdaten zu den wichtigen Accounts zu übermitteln und dieser die Abwicklung zu übertragen. In der Praxis taucht das Problem auf, dass man über eine Vielzahl von Accounts mit dazugehörigen Passwörtern verfügt und diese in der Regel auch in gewissen Zeitabständen ändern sollte. Es ist kaum praktikabel, bei jeder Passwortänderung das Testament neu zu verfassen.
Mit einem Passwortmanager kann, mittels eines sehr starken Masterpassworts, der Zugang zu allen vorhandenen Accounts hinterlegt werden. Es kann aber auch eine handgeschriebene Liste erstellt werden, die entsprechend regelmäßig aktualisiert werden muss.
Die Liste mit den Zugangsdaten bzw. der Zugang zum Passwortmanager stellen sehr sensible Dokumente dar und sollten an einem sicheren, nur persönlich zugänglichen Ort verwahrt werden. Möglich wäre beispielsweise eine Verwahrung im Bankschließfach oder eine Hinterlegung beim Notar gemeinsam mit dem Testament.

Der E-Mail-Account ist der Schlüssel zum digitalen Nachlass

Der hauptsächlich verwendete E-Mail-Account ist der Schlüssel zum digitalen Nachlass. Auch wenn kein detailliertes Inventar hinterlassen wurde, so können die Onlineaktivitäten mit dem Zugriff auf den Posteingang zurückverfolgt werden. Viele Verträge werden im Internet abgeschlossen, doch nicht immer werden die relevanten Dokumente ausgedruckt und sind physisch verwahrt bzw. zugänglich. Diese Verträge und kostenpflichtige Abonnements können über das E-Mail-Konto identifiziert und gegebenenfalls gekündigt werden. Auf vielen Websites ist es außerdem möglich, die Passwörter über jene E-Mail-Adresse wiederherzustellen, mit welcher der Account erstellt wurde.
Sind die Zugangsdaten nicht bekannt, kann mit der Sterbeurkunde und der Einantwortungsurkunde ein Antrag gestellt werden, mit dem die Erben Zugang zum elektronischen Postfach oder zumindest eine Kopie desselben erhalten. Dies kann jedoch - je nach Provider - einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen.

Websites, Blogs?

Manche Menschen wenden für die Gestaltung von eigenen Websites oder Blogs viel Zeit auf. Sie dokumentieren beispielsweise ihre Reisen, künstlerische Tätigkeiten oder andere Hobbys. Hier stellt sich die Frage, ob diese Seiten gelöscht werden oder quasi als öffentliche, virtuelle Erinnerungsorte erhalten bleiben sollen. Für den Fall, dass sie weiter bestehen sollen, ist es ratsam eine Person zu bestimmen, die die Verwaltung übernimmt.

Social-Media-Accounts

Je nach Provider bestehen unterschiedliche Anforderungen, wie man selbst ohne Zugangsdaten auf den Account des Verstorbenen zugreifen kann. Es gibt auch unterschiedliche Möglichkeiten, was mit dem Profil nach dem Ableben passieren kann. Bei Facebook kann dies beispielsweise schon zu Lebzeiten festgelegt werden. Es gibt dabei die Möglichkeit, den Account in einen sogenannten Gedenkzustand zu versetzen. Dieser Gedenkzustand bietet Freunden die Möglichkeit, Nachrichten und Erinnerungen zu posten und sich untereinander auszutauschen. Sollte man sich dafür entscheiden, muss natürlich auch jemand die Administration des Profils übernehmen. Alternativ ist auch die Löschung möglich. Für Google-Konten bietet der Kontoinaktivität-Manager die Möglichkeit, Vorsorge für den Todesfall zu treffen. So kann man hier beispielsweise eine Vertrauensperson automatisch benachrichtigen lassen, wenn das Konto für einen bestimmten, vorher festgelegten Zeitraum inaktiv war. Bei verschiedenen anderen Dienstleistern ist kein strukturierter Prozess für Accounts von Verstorbenen vorhanden.

Digitale Bilder, Musik und E-Books

Ein großer Anteil der Fotos, die heutzutage mit Mobiltelefonen und Digitalkameras aufgenommen werden, werden nur auf diesen mobilen Geräten betrachtet oder an andere versendet. Analoge Alben bzw. Sammlungen, die meist einen hohen emotionalen Wert repräsentieren und früher als Erinnerungsstücke einfach zu vererben waren, gibt es daher von aktuellen Fotos nicht mehr häufig. Eine Fotosammlung auf einem USB-Stick oder einer Festplatte kann genauso unproblematisch an die Nachkommen übergeben werden, wenn die Zugangsdaten bekannt sind. Bei Fotos, die ausschließlich in einer Cloud oder bei Online-Anbietern gespeichert sind, ist es jedoch erforderlich, die Konten und Zugangsdaten in die digitale Inventarliste aufzunehmen.
Bei E-Books besteht meist das Problem, dass nur ein Nutzungsrecht an den Inhalten und keine physische (gespeicherte) Kopie des jeweiligen Buches erworben wird. Nicht immer ist es möglich, eine Kopie auf einem anderen Gerät zu speichern. Eine Weitergabe ist in diesem Fall ohne Zugangsdaten nicht möglich.

Fazit:

Die gedankliche Auseinandersetzung mit dem digitalen Nachlass ist noch wenig verbreitet. Auch die rechtlichen Rahmenbedingungen sind derzeit nicht vollständig klar. Umso wichtiger ist es, im Rahmen der Nachfolgeplanung eine Inventarliste seiner digitalen Assets zu erstellen. Dies ermöglicht - vor allem bei einem plötzlichen Ableben - den Erben einen einfacheren Umgang mit diesen Vermögenswerten und erleichtert beispielsweise das Kündigen von kostenpflichtigen Abonnements und die Handhabung von Social-Media-Accounts im Sinne des Verstorbenen. Außerdem können die eigenen Vorstellungen, wer Zugang zu welchen Accounts erhalten und was mit ihnen geschehen soll, festgelegt werden. Bei der ganzheitlichen Nachfolgeplanung der Schoellerbank finden auch diese Aspekte Berücksichtigung.
Autor: Mag. (FH) Stefan Kerschbaumer, CFP® Wealth Advisory Schoellerbank AG Tel. +43/662/86 84-2391

Rückfragen bitte auch an: Marcus Hirschvogl, BA Pressesprecher Schoellerbank AG Tel. +43/1/534 71-2950 1010 Wien, Renngasse 3

Die Schoellerbank, gegründet 1833, ist eine der führenden Privatbanken Österreichs, die als Spezialist für anspruchsvolle Vermögensanlage gilt. Sie konzentriert sich auf die Kernkompetenzen Vermögensanlageberatung, Vermögensverwaltung und Vorsorgemanagement. Ihre Anlagephilosophie definiert sich über das Motto "Investieren statt Spekulieren". Die Schoellerbank ist mit 10 Standorten und 378 Mitarbeitern die einzige österreichweit vertretene Privatbank. Sie verwaltet für private und institutionelle Anleger ein Vermögen von rund 11,5 Milliarden Euro. Die Schoellerbank ist eine 100%ige Tochter der UniCredit Bank Austria.
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