Welche Investments sind sicher? - Schoellerbank Analysebrief Nr. 229, April 2013

  • Die gesetzlichen Sicherungssysteme der Europäischen Union bieten dem Anleger eine souveräne Einlagensicherung und Anlegerentschädigung für die Veranlagung bei Banken und funktionieren bisher gut. Die Umsetzung der EU-Richtlinien im österreichischen Bankwesengesetz (BWG) spricht für ein hohes Maß an Sicherheit der Bankguthaben in Österreich.

  • Die gesetzliche Sicherungseinrichtung muss immer im Zusammenhang mit der dahinterstehenden Staatsgarantie gesehen werden. Darum ist es eine Überlegung wert, ob der österreichische Sparer nicht lieber sein Geld bei einer Bank veranlagen will, hinter der der österreichische Staat steht.

  • Die auf dem Bankdepot befindlichen Wertpapiere (Aktien, Anleihen, Investmentfondsanteile...) zählen zum "Sondervermögen" und bleiben im Konkursfall der depotführenden Bank im Eigentum des Kunden. Die in einem Depot befindlichen Wertpapiere selbst sind aber nicht gesichert (Emittentenrisiko).

  • Oberstes Ziel einer sinnvollen Veranlagung des ersparten Geldes bleibt, sein Geld auf verschiedene Anlageformen bei einer seriösen Bank mit sicherer Anlagestrategie zu verteilen.

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Schoellerbank Analysebrief Nr. 229 94 KB

Die Details Sicherheit ist in finanziellen Angelegenheiten ganz entscheidend. Sparer beschäftigen viele Fragen zu den Sicherungssystemen der Banken. Wie bekomme ich mein Geld zurück, wenn meine Bank in Konkurs geht oder zahlungsunfähig wird? Ist mein Geld bei einer ausländischen Bank genauso sicher wie bei einer österreichischen Bank? Wir zeigen in diesem Check, wo das Ersparte sicher ist und welche Geldanlageformen besser gemieden werden sollen. Übersicht Anlageformen und Sicherheit Für den Anleger stellt sich die Frage, welche Möglichkeiten es gibt, ein möglichst geringes Risiko bei der Veranlagung einzugehen.

Sparguthaben unterliegen der Einlagensicherung. Bei österreichischen Banken ist pro Person und Bank ein Volumen von bis zu 100.000 Euro garantiert und sind somit Sparguthaben in Österreich sicher. Um im Worst Case nicht durch die Finger zu schauen, ist es sinnvoll, nur Geld bis zu dieser Höhe bei einer Bank zu veranlagen. Im Falle des Konkurses der depotführenden Bank müssen Kunden ihre Forderungen bei der jeweiligen Sicherungseinrichtung geltend machen.

  • Risiken: Derzeit keine. Ab 1.1.2010 besteht ein Insolvenzrisiko der Bank für Beträge, die die Sicherungsgrenze von 100.000 Euro überschreiten.

Produkte mit Kapitalgarantie / Zertifikate sind beliebt, sind aber immer nur so gut wie der Garantiegeber, wie oft eine ausländische Bank (Hinweis Insolvenzrisiko). Vor dem Kauf sind zudem die Produktbedingungen zu prüfen, ob das Produkt den Risikovorstellungen entspricht.

  • Risiken: Emittentenrisiko

Schuldverschreibungen einer Bank, wie z. B. Wohnbaubank-Anleihen, Pfandbriefe und Kommunalschuldverschreibungen sind von der Einlagensicherung nicht erfasst, sondern werden im Konkurs der emittierenden Bank nach Maßgabe der Emissionsbedingungen bedient (z. B. bevorzugt aus einer abgesonderten Deckungsmasse, wie etwa Pfandbriefen, oder mit der Konkursquote oder nachrangig nach Bedienung der anderen Gläubiger). Bei Anleihen nimmt der Anleger eine Gläubigerstellung im Konkursfall des Emittenten ein (Konkursrisiko des Emittenten). Wer z. B. in Unternehmensanleihen mit dem Zusatz "nachrangig" investiert, bekommt bei einer Insolvenz nur dann sein Geld wieder, wenn in der Konkursmasse genügend Kapital nach Bedienung der anderen Gläubiger vorhanden ist. Für die Rückzahlung des Kapitals garantiert in der Regel der Emittent. Ob er diese Garantie einhalten kann, hängt von seiner Bonität ab.

  • Risiken: Emittentenrisiko

Aktien am Bankdepot wären von einem Konkurs der Bank nicht betroffen, allerdings besteht ein Konkursrisiko des Unternehmens.

  • Risiken: Konkursrisiko des Emittenten - Totalverlust möglich

Eine sichere Alternative bieten Investmentfonds. Fonds zählen zum Sondervermögen und bleiben im Konkursfall der Bank im Eigentum des Kunden. Allerdings sollte der Kunde beim Kauf eines Investmentfonds genau prüfen, in welche Veranlagungsinstrumente der von ihm gewählte Investmentfonds investiert.

  • Risiken: Kein Konkursrisiko der Verwaltungsgesellschaft; kein Insolvenzrisiko der Bank

Einlagensicherung und Anlegerentschädigung funktionieren bisher gut Das Geldvermögen der Kunden ist bei einer Bank sicher verwahrt und das Insolvenzrisiko der Bank ist durch die gesetzliche Einlagensicherung sowie Anlegerentschädigung abgesichert. FAQs zur Einlagensicherung Bis zu welchem Betrag sind meine Einlagen gesichert? Die Einlagen natürlicher sowie nicht natürlicher Personen sind bis zu einem Höchstbetrag von EUR 100.000 gesichert (pro Einleger pro Kreditinstitut).

Gilt die Einlagensicherung pro Konto/Sparbuch oder pro Person? Die Einlagensicherung greift immer pro Einleger (natürliche bzw. nicht natürliche Person), unabhängig davon, wie viele Konten oder Sparbücher dieser bei dem betroffenen Institut besitzt. Welche Einlagen sind von der Einlagensicherung umfasst? Alle Guthaben auf Konten oder Sparbüchern auf verzinsten oder nicht verzinsten Konten, wie z. B. Gehalts- und Pensionskonten, sonstige Girokonten, Festgelder, Kapital- oder täglich fällige Sparbücher, die auf Euro bzw. eine Währung eines EWR-Mitgliedsstaates (= EU-Staaten und Island, Liechtenstein und Norwegen) lauten - somit fallen z. B. USD-Konten nicht unter die Einlagensicherung. Für Einlagen in CHF wird hingegen gehaftet, da der CHF die amtliche Währung in Liechtenstein (EWR-Mitglied) ist. Rückflüsse aus der Wertpapierverrechnung (Dividenden, Verkaufserlöse, Tilgungen etc.) fallen ebenfalls unter die Einlagensicherung, wenn sie auf ein verzinstes Konto bei einem Kreditinstitut gutgeschrieben werden. Einlagensicherung bei ausländischen Kreditinstituten Zweigniederlassungen von Banken aus anderen EU-Staaten unterliegen zumindest dem Sicherungssystem des jeweiligen EU-Landes. Bei allen Banken mit Sitz in der Europäischen Union sind mindestens EUR 100.000 pro Kunde und Bank gesetzlich gesichert. Die Bonitätsprüfung des Emittenten ist in diesem Fall unbedingt zu empfehlen. FAQs zur Anlegerentschädigung Nach österreichischem Recht sind Wertpapiere den Anlegern von der depotführenden Bank zurückzugeben. Geldforderungen aus der Anlegerentschädigung sind sowohl bei natürlichen Personen als auch bei nicht natürlichen Personen mit höchstens EUR 20.000 pro Anleger und Kreditinstitut gesichert. Forderungen von nicht natürlichen Personen sind jedoch mit 90% der Forderung aus Wertpapiergeschäften pro Anleger begrenzt (Selbstbehalt in Höhe von 10% der Forderung). Welche Sicherungseinrichtungen gibt es in Österreich? Dem sektoralen Aufbau der österreichischen Kreditwirtschaft entsprechend, gehört jede Bank mit Hauptsitz in Österreich einer der fünf Einlagensicherungseinrichtungen (Sparkassen-, Banken-, Raiffeisen-, Volksbanken- und der Landeshypothekenbanken-Bereich) an. Die Schoellerbank ist Mitglied der Einlagensicherung der Banken & Bankiers. Was ist, wenn die Sicherungseinrichtung nicht genügend Mittel hat? Die Mittel der Sicherungseinrichtung kommen zum Teil direkt vom Staat und zum Teil von den Banken. Da die Beitragsverpflichtung der Banken naturgemäß begrenzt ist, kann es sein, dass diese Beiträge nicht ausreichen. In diesem Fall greift der Staat durch eine Bundeshaftung für die Geldaufnahme der Sicherungseinrichtung auf dem Markt ein. Letztlich steht daher der Staat hinter der Sicherungseinrichtung. Darum ist es eine Überlegung wert, ob der österreichische Sparer nicht lieber sein Geld bei einer Bank veranlagen will, hinter der der österreichische Staat steht. Was geschieht mit den Wertpapieren in einem Depot im Falle des Konkurses des depotführenden Kreditinstitutes? Als Eigentümer der in seinem Depot befindlichen Wertpapiere (Aktien, Anleihen, Investmentfondsanteile …) kann der Kunde im Fall des Konkurses des depotführenden Kreditinstitutes einen Aussonderungsanspruch auf diese Wertpapiere geltend machen (in voller Höhe), d. h. die ihm gehörenden Wertpapiere fallen als "Sondervermögen" nicht in die Konkursmasse des depotführenden Kreditinstitutes. Die in einem Depot befindlichen Wertpapiere selbst sind aber nicht gesichert (Konkursrisiko des Emittenten).

Sichere Anlageformen und sichere Anlagestrategie durch "Investieren statt Spekulieren" Aufgrund von EU-Richtlinien, in Österreich im Bankwesengesetz (BWG) umgesetzt, ist jedes Kreditinstitut, das sicherungspflichtige Wertpapierdienstleistungen erbringt, gesetzlich verpflichtet, einer Sicherungseinrichtung anzugehören. Die Bankguthaben in Österreich sind somit sicher. Die Schoellerbank bietet Ihren Kunden als Mitglied bei der gesetzlichen Sicherungseinrichtung, der Einlagensicherung der Banken und Bankiers Gesellschaft m.b.H., neben einer souveränen Einlagensicherung und Anlegerentschädigung eine sichere Anlagestrategie. Oberstes Ziel einer sinnvollen und sicheren Veranlagung bleibt, sein Geld auf verschiedene Anlageformen bei einer seriösen Bank zu verteilen. Mag. Elke Esterbauer Financial Planning & Family Office Schoellerbank AG Tel. +43/662/86 84-2397 Rückfragen bitte auch an: Mag. Rolf Reisinger, Direktor Kommunikation und Public Relations Schoellerbank AG Tel: +43/662/86 84-2950 5024 Salzburg, Schwarzstraße 32 rolf.reisinger@schoellerbank.at

Diesen Text sowie weitere Presseinformationen finden Sie im Internet auf unserer Presseseite.

Die Schoellerbank, gegründet 1833, ist eine der führenden Privatbanken Österreichs, die als Spezialist für anspruchsvolle Vermögensanlage gilt. Sie konzentriert sich auf die Kernkompetenzen Vermögensanlageberatung, Vermögensverwaltung und Vorsorgemanagement. Ihre Anlagephilosophie definiert sich über das Motto "Investieren statt Spekulieren". Die Schoellerbank ist mit 13 Standorten und 313 Mitarbeitern die einzige österreichweit vertretene Privatbank. Sie verwaltet für rund 22.400 private und institutionelle Anleger ein Vermögen von rund 8,5 Milliarden Euro. Die Schoellerbank ist eine 100%ige Tochter der UniCredit Bank Austria. Mehr Informationen unter: www.schoellerbank.at.

Hinweis:
Diese Information ist eine Marketingmitteilung, keine Finanzanalyse, keine Anlageempfehlung und keine Anlageberatung. Sie enthält weder ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages über eine Wertpapierdienstleistung oder eine Nebendienstleistung, noch eine Aufforderung, ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages über eine Wertpapierdienstleistung oder eine Nebendienstleistung abzugeben. Diese Marketingmitteilung wurde nicht unter Einhaltung der Rechtsvorschriften zur Förderung der Unabhängigkeit von Finanzanalysen erstellt und unterliegt auch nicht dem Verbot des Handels im Anschluss an die Verbreitung von Finanzanalysen.

Marketingmitteilungen können eine Anlageberatung nicht ersetzen. Ausschließlich bei Anlageberatungen kann die Schoellerbank die persönlichen Verhältnisse des Kunden (Anlageziele, Erfahrungen und Kenntnisse, Risikoneigung und finanzielle Verhältnisse) berücksichtigen, sowie eine umfassende und kundenspezifische Eignungsprüfung durchführen.

Die Zahlenangaben beziehen sich auf die Vergangenheit. Die frühere Wertentwicklung ist kein verlässlicher Indikator für künftige Ergebnisse. Jede Kapitalveranlagung ist mit einem Risiko verbunden. Unter Umständen kann es bis zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals kommen. Die Interessentin bzw. der Interessent sollte sich hinsichtlich der konkreten steuerlichen Auswirkungen des Investments von einem Steuerberater beraten lassen.

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