Finanzplanung - wie der Lebensstandard auch in der Pension erhalten bleibt - Schoellerbank Analysebrief Nr. 282 November 2015

  • Warum sich zukünftige Pensionsanwärter, insbesondere Frauen, dafür Zeit nehmen sollten

  • Bezieher von hohen Einkommen aufgepasst!

  • "Pensionssplitting" ist keine lohnende Alternative

  • Der gewohnte Lebensstandard kann, insbesondere bei höherem Einkommen, nur durch eine rechtzeitige Pensionsplanung gesichert werden

Auch wenn der Pensionsantritt noch in weiter Ferne liegt, so sollte man sich durchaus einmal die Frage stellen, wie es denn eigentlich in Zukunft mit dem eigenen Pensionsanspruch aussehen könnte? Laut Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger wurde vom Staat im Jahr 2000 ein Pensions-Fehlbetrag in Höhe von EUR 5,03 Mrd. ausgeglichen. Obwohl im Jahr 2003 eine Pensionsreform zur nachhaltigen Absicherung der Pensionen durchgeführt wurde, betrug die staatliche Zuzahlung für die Pensionen im Jahr 2013 abermals EUR 8,84 Mrd. Ein Anstieg von 75%! Es stellt sich somit berechtigt die Frage, wie lange ein jährlicher Fehlbetrag noch ausgeglichen werden kann? Zumal die Staatsverschuldung im Jahr 2012 rund EUR 26.900 pro Kopf betrug. Somit war Österreich mit der Pro-Kopf-Verschuldung gleichauf mit Griechenland (Quelle: Staatsschuldenausschuss). Auch der Erhöhung der Beiträge sind aufgrund der bereits hohen Abgabenquote in Österreich Grenzen gesetzt. Im Jahr 2012 betrug diese bereits 44,6%. Nur in vier Staaten der Europäischen Union, nämlich in Dänemark 49,1%, Belgien 48,0%, Frankreich 47,0% und Schweden 44,8%, liegen die Abgabenquoten noch höher. Der EU-Durchschnitt beträgt lediglich rund 41%. Die Pensionshöhe kann beinahe flexibel durch den Staat angepasst werden: Mit der Pensionsreform 2003 wurde der Durchrechnungszeitraum für den zukünftigen Pensionsanspruch verändert. (siehe Abbildung Quelle: PVA Stand 2015)

Würden Sie heute, also im Jahr 2015, in Pension gehen, so wird nun das Einkommen der letzten 27 Jahre für Ihren Pensionsanspruch herangezogen. Bei einem Pensionsantritt ab dem Jahr 2028 wird ein Durchrechnungszeitraum von 40 Jahren herangezogen. Wurden bis zum Jahr 2003 noch die besten 15 Jahre für die Pensionsberechnung berücksichtigt, so kann hier von einer massiven Verschlechterung für die zukünftigen Pensionisten bzw. die heutigen Beitragszahler gesprochen werden. Beispiel: Berufseinsteiger Bruttogehalt EUR 2.500,- (14x monatlich) jährliche Steigerung: 2,8% Beschäftigungsdauer: 40 Jahre Würde das Anfangsgehalt - ohne Unterbrechung und jährlicher Gehaltssteigerung von 2,8% p.a. - im Idealfall über die nächsten 40 Jahre steigen, beträgt das Durchschnittseinkommen über 40 Jahre ca. EUR 4.500. Bei selben Einstiegsgehalt und einer jährlichen Steigerung von 2,0%, würde das durchschnittliche Einkommen nur mehr rund EUR 3.800 betragen. Wie erkennbar ist, bedeutet eine augenscheinlich geringfügig kleinere Abweichung von nur 0,8% p.a einen monatlichen durchschnittlichen Einkommensunterschied von rund EUR 700. Deswegen empfiehlt es sich im Eigeninteresse auf jeden noch so kleinen Prozentpunkt zu achten. Da während eines gesamten Arbeitslebens unter Umständen noch womöglich ein längerer Krankenstand oder eine Arbeitslosigkeit mit einem anschließend niedrigeren Einkommen auftreten können, wirken sich solche Ereignisse unmittelbar auf die zukünftige Pensionshöhe aus. Hierdurch können rasch bis zu monatlich EUR 500 weniger an Pension ausbezahlt werden. Auch Karenzzeiten durch Kindererziehung bedeuten letztendlich einen geringeren Pensionsanspruch, da über mehrere Jahre das bisherige Einkommen wegfällt und womöglich im Anschluss auf eine Teilzeitbeschäftigung umgestellt wird. Seit 01.01.2005 gibt es die Möglichkeit des "Pensionssplittings". Hierbei kann jener Elternteil, der nicht überwiegend die Kinder erzieht und erwerbstätig ist, für die ersten vier Jahre nach der Geburt des Kindes bis zu 50 Prozent seiner Pensionskontogutschrift auf das Pensionskonto des mit der Kindererziehung betrauten Elternteils übertragen. Die Form der Teilung macht nur dann Sinn, wenn zukünftig der andere Elternteil einer Beschäftigung nachgeht und somit weitere Beitragsjahre erwirbt. In der Praxis wird das Pensionssplitting jedoch selten genutzt, da es keinen wesentlichen Mehrwert bringt und eher als politisches Signal verstanden werden kann. Um welchen Betrag würde es hier gehen? Die höchstmögliche Gutschrift (bei einem Jahreseinkommen von brutto EUR 65.100) auf das Pensionskonto beträgt im Jahr 2015 EUR 1.156. Somit entspricht ein Anteil von 50% EUR 578. Bei einem Jahreseinkommen von brutto EUR 35.000 beträgt die Zurechnung auf dem Pensionskonto EUR 623. Beim Pensionssplitting würden in diesem Fall dem Partner somit rund EUR 312 übertragen. Für die Erreichung der Höchstpension im Jahr 2015 wäre ein durchschnittliches Einkommen über die letzten 27 Jahre (Durchrechnungszeitraum) in Höhe von rund brutto EUR 4.000 p.m. notwendig gewesen, um in weiterer Folge die Höchstpension von derzeit rund brutto EUR 3.200 p.m. zu erhalten. Mit dem Erhalt des "Pensionskontoauszuges" bekommen Personen ab dem Jahrgang 1955 einen ersten Eindruck über ihre zukünftige Pension. Hierin wird die Kontoerstgutschrift, als auch eine voraussichtliche monatliche Bruttopension (keine weitere Einzahlungen) ausgewiesen. Zukünftige Gutschriften werden mit 1,78% vom Jahresbruttobetrag (Höchstbeitrag 2015 EUR 65.100 - Maximalgutschrift: EUR 1.158) dem Pensionskonto gutgeschrieben. Es empfiehlt sich, noch nicht berücksichtigten Zeiten an die Pensionsversicherungsanstalt umgehend zu melden, da ab Ende 2016 von einer geänderten Berechnungsbasis ausgegangen werden kann.

Aufgrund eines verlängerten Durchrechnungszeitraumes und möglichen Einkommensschwankungen, sollten sich zukünftige Pensionsanwärter und insbesondere Frauen durchaus näher mit dem Thema beschäftigen. Fragestellungen zur Pension für Besserverdiener: Falls Sie heute ein Einkommen von mehr als EUR 100.000 p.a. erzielen, so beträgt Ihre zukünftige gesetzliche Pension im Idealfall maximal rund brutto EUR 3.200. Würde dieser Betrag für Mitgliedsbeiträge, Freizeitaktivitäten, Urlaube und die bisherigen Kosten Ihres gewohnten Lebensstils ausreichen? Wie sieht Ihre Vermögensstruktur zu Pensionsbeginn aus? Welche weiteren Einkünfte erhalten Sie noch ab Pensionsbeginn? Grundsätzlich gilt: je höher Ihr jährliches Einkommen ist, desto wichtiger ist eine genaue Analyse bzw. daraus resultierende Maßnahmen zeitgerecht einzuleiten. Die "Ungleichberechtigung" der Frauen: Gibt es eine Möglichkeit, der Ehefrau, die sich hauptsächlich um die Kindererziehung gekümmert hat, auch eine ausreichende Pension durch eine entsprechende Veranlagung zukommen zu lassen? Wie bereits zuvor dargestellt, bietet die Form des Pensionssplittings keine wirkliche Alternative. Durch die Umstellung auf das Pensionskonto erhöht sich der Pensionsanspruch nur durch Beitragsjahre. Da das gesetzliche Pensionsantrittsalter bei Frauen die bis zum 02.12.1963 geboren wurden, 60 Jahre beträgt, fehlen somit bis zum 65 Lebensjahr noch Beitragszahlungen, um so eine höhere Pension zu erreichen. Erst für Frauen, geboren ab dem 02.06.1968, gilt ein gesetzliches Pensionsantrittsalter von 65 Jahren. Pensionsvorsorge - was tun? Wichtig ist, sich für die persönliche Pensionsplanung Zeit zu nehmen und damit so früh wie möglich zu beginnen. Im Rahmen einer Finanzplanung, wie Sie von der Schoellerbank angeboten wird, werden Ihre Vermögenswerte, Ihre Einnahmen- und Ausgabenstruktur zum Pensionszeitpunkt betrachtet. Aufgrund der durchgeführten Analyse werden die für Sie passenden Lösungsschritte umgesetzt. Mögliche daraus resultierende Lösungen zur Sicherstellung des gewohnten Lebensstandards in der Pension sind:

  • Veränderung Ihrer Vermögensstruktur - von illiquide in liquide Vermögenswerte zu wechseln
  • Vermögensaufbau durch eine qualitativ hochwertige Vermögensverwaltung mit einem langfristig ausgewiesenen Veranlagungserfolg
  • Strategische Vermögensoptimierung mit einer "Private Banking Versicherungslösung", womit Themen der Absicherung und Vermögensweitergabe abgedeckt werden

Speziell hervorzuheben sind noch zwei weitere Varianten für eine Vorsorgemöglichkeit, die eher ein Schattendasein führen. Neben der gesetzlichen Pension und privaten Vorsorge, ist auch die betriebliche Pensionsvorsorge ein wesentlicher Baustein. Speziell für Unternehmer ist hier in vielen Bereichen Entwicklungsbedarf erkennbar. Sei es für die Mitarbeiter im Unternehmen oder für einen selbst. Pensionskassenlösung:

  • Kollektivlösung für eine bestimmte GRUPPE von Arbeitnehmern (keine Einzelpersonen!!)
  • Grundsatz: Gleichbehandlung der einbezogenen Personengruppe(n)
  • weiterer Grundsatz: Dienstgeberbeitrag erforderlich (Dienstnehmerbeitrag max. in der Höhe des Dienstgeberbeitrages, oder EUR 1.000,- Prämienmodell)
  • Vorgesehen für Arbeitnehmer

Direkte Leistungszusage:

  • Attraktive Gestaltungsmöglichkeit für Geschäftsführer in der eigenen Familien-GmbH
  • Auch für Gesellschafter - Geschäftsführer bis zu 100 % Beteiligung möglich
  • Möglichkeit von Individualverträgen (die Einbeziehung einzelner Personen möglich)
  • Internes Modell (Rückstellungsbildung und Aktivierung der Rückdeckung in der Bilanz)
  • Risikoauslagerung und planbare Finanzierung über eine Pensionsrückdeckungsversicherung
  • Keine Lohnnebenkosten
  • Rückstellungen sind gewinnmindernd
  • Prämie für die Rückdeckungsversicherung ist Betriebsausgabe
  • Das Deckungskapital ist aktivierungspflichtig und damit Firmenvermögen

Fazit: Je höher das Einkommen ist, desto wichtiger ist eine persönliche Finanzplanung und Vorsorge für die Pension. Selbst bei einem jährlichen Einkommen von mehr als EUR 100.000 beträgt die monatliche gesetzliche Pension nicht mehr als ca. brutto EUR 3.200. Durch die Verlängerung des Durchrechnungszeitraumes auf 40 Jahre beeinflussen Einkommensschwankungen wie längerer Krankenstand, Arbeitslosigkeit und Karenzzeiten für Kinder maßgeblich die zukünftige Pensionshöhe. Das Pensionssplitting bietet keine wirkliche Alternative. Fehlende Zeiten sollten im Eigeninteresse bis spätestens Ende 2016 nachgemeldet werden. Durch die Einführung des Pensionskontos sind Frauen durch den gesetzlichen Pensionsantritt mit 60 Jahren deutlich benachteiligt. Für die Pension gilt es eine rechtzeitige Vorsorge zu treffen, welche nach einer qualifizierten Beratung, beispielsweise im Rahmen einer Finanzplanung, in jedem Fall dringend in Angriff genommen werden sollte. Autor: Ing. Christian Pohn, EFA® Wealth Advisor, Schoellerbank AG Tel. +43/662/86 84-2389 Rückfragen bitte auch an: Marcus Hirschvogl, BA Pressesprecher Schoellerbank AG Tel. +43/1/534 71-2950 1010 Wien, Renngasse 3

Die Schoellerbank, gegründet 1833, ist eine der führenden Privatbanken Österreichs, die als Spezialist für anspruchsvolle Vermögensanlage gilt. Sie konzentriert sich auf die Kernkompetenzen Vermögensanlageberatung, Vermögensverwaltung und Vorsorgemanagement. Ihre Anlagephilosophie definiert sich über das Motto "Investieren statt Spekulieren". Die Schoellerbank ist mit 12 Standorten und 315 Mitarbeitern die einzige österreichweit vertretene Privatbank. Sie verwaltet für private und institutionelle Anleger ein Vermögen von mehr als 10 Milliarden Euro. Die Schoellerbank ist eine 100%ige Tochter der UniCredit Bank Austria. Mehr Informationen unter: www.schoellerbank.at.

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