Das Gemeinnützigkeitsgesetz 2015 - neue Möglichkeiten der Philanthropie - Schoellerbank Analysebrief Nr. 293, April 2016

  • Das Gemeinnützigkeitsgesetz 2015 erleichtert das philanthropisches Engagement in Österreich
  • Attraktivere steuerliche Rahmenbedingungen und entbürokratisierter Gründungsvorgang gemeinnütziger und mildtätiger Stiftungen und Fonds
  • Österreich hat im Vergleich zu seinen Nachbarstaaten Aufholbedarf, da beispielsweise in Deutschland der Markt für Gemeinnützigkeit jährlich ein Volumen von EUR 15 Mrd. umfasst, in Österreich bisher lediglich jährlich EUR 20-25 Mio.
  • Philanthropische Aktivität von Privatpersonen im Rahmen einer Bundesstiftung oder eines Fonds wurde in Österreich attraktiver gestaltet und ist bereits ab EUR 50.000 Gründungsvolumen möglich; ein Abfluss dieser Mittel ins Ausland wird mit dem neuen Gemeinnützigkeitsgesetz verhindert

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Mit 1. Jänner 2016 ist mit dem Gemeinnützigkeitsgesetz 2015 eine längst überfällige Modernisierung des österreichischen gemeinnützigen Stiftungsrechts in Kraft getreten. Das Ziel der neuen Rechtsgrundlage ist, den Gemeinnützigkeitsgedanken sowie attraktivere steuerliche Rahmenbedingungen zu fördern und insbesondere die Errichtung von gemeinnützigen Stiftungen und Fonds zu erleichtern. Damit verbunden ist die Hoffnung, dass dadurch zusätzliches, nachhaltiges Beschäftigungs- und Wirtschaftswachstum generiert wird. Ebenso soll eine Stärkung der Zivilgesellschaft erreicht werden und das philanthropische Engagement auf das Niveau vergleichbarer Nachbarstaaten gehoben werden. Neben den zahlreichen Möglichkeiten sich philanthropisch zu engagieren, unter anderem mittels Investitionen in Forschung, Innovation, Start-ups und gemeinnützige Projekte, Spenden an universitäre Einrichtungen, machen viele unserer Kunden Gebrauch von der Möglichkeit des Zustiftens an bestehende Institutionen sowie Preisauslobungen und Stipendien. Ein Blick über die Grenzen nach Deutschland und in die Schweiz gibt Anlass, dass die Hoffnung, die mit dem neuen Gemeinnützigkeitsgesetz verbunden ist, nicht ganz unbegründet erscheint. Während in Deutschland jährlich Investitionen in der Höhe von EUR 15 Mrd. und in der Schweiz EUR 1,2 Mrd. durch gemeinnützige Stiftungen erfolgen, betragen diese im Vergleich dazu in Österreich nur bescheidene EUR 20-25 Mio.

Warum gemeinnütziges Stiften ins Stocken geriet Gründe für das in den letzten Jahren geringe gemeinnützige Stiftungsaufkommen in Österreich und das Abfließen von Kapital für philanthropische Projekte ins Ausland lagen vor allem im rechtlichen, steuerlichen sowie auch gesellschaftlichen Bereich. Das österreichische Privatstiftungsgesetz von 1993 zielte klar auf eigennütziges Stiften ab und hatte wenig mit Gemeinnützigkeit zu tun, daher war gesellschaftliches und gemeinnütziges Engagement in dieser Rechtsform nur äußerst eingeschränkt möglich. Des Weiteren waren die steuerlichen Rahmenbedingungen für gemeinnütziges Stiften alles andere als attraktiv sowie auch die gesellschaftliche Anerkennung von gemeinnützigem Engagement von Stiftern kaum vorhanden. Das neue Gemeinnützigkeitsgesetz soll hier eine lange ersehnte Trendwende im österreichischen gemeinnützigen Stiftungswesen bringen. Neben dem Ziel, einerseits die Gründung gemeinnütziger Stiftungen zu vereinfachen und zu entbürokratisieren, andererseits gemeinnützige Stiftungen transparenter zu gestalten und relevante steuer- und zivilrechtliche Begriffe zu vereinheitlichen, soll insbesondere der Gemeinnützigkeitsgedanke gestärkt werden. Der neue einfache Weg zur gemeinnützigen Stiftung Das Gemeinnützigkeitsgesetz 2015 brachte dabei für mehrere Gesetzesmaterien Änderungen und auch eine Neufassung des Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetzes (BStFG) mit sich. Mit in Kraft treten der Änderungen, wird vor allem die Errichtung einer gemeinnützigen Stiftung oder eines Fonds in Zukunft erleichtert. Die Gründung war früher ein langer Prozess und ist heute nicht aufwendiger als eine Vereinsgründung. Man muss den Stiftungszweck formulieren, zwei Stiftungsvorstände nominieren und ein Stiftungsvermögen von zumindest EUR 50.000 einbringen. Die Errichtung einer gemeinnützigen Stiftung ist jedoch erst ab einem etwas höheren, dem verfolgten Stiftungszweck entsprechenden Stiftungskapital, sinnvoll. Eine gemeinnützige Stiftung kann zwar kostengünstiger in der laufenden Gestionierung ausgestaltet werden als eine Privatstiftung, jedoch benötigt auch diese Erträge und ist daher unter einem gewissen Aspekt des Kapitalverzehrs zu betrachten. Darüber hinaus ist in der Ausgestaltung der Stiftungsdetails weitgehende Freiheit geboten. Ferner gibt es nun auch die Möglichkeit, Privatstiftungen nach dem Privatstiftungsgesetz in Stiftungen nach dem BStFG umzuwandeln, welches in Zukunft durchaus für Investoren mit bestehenden Privatstiftungen von Interesse sein kann. Philanthropie wird staatlich gefördert Eine wesentliche Verbesserung erfahren die gemeinnützigen Stiftungen auch aus steuerlicher Sicht. Gemeinnützige Stiftungen sind nun nicht nur gänzlich von der Stiftungseingangsteuer befreit, sondern es entfällt auch die Grunderwerbsteuer und die Grundbuchseintragungsgebühr. Außerdem können Zuwendungen bzw. Spenden unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich abgesetzt werden. Abzugsfähig sind Zuwendungen bis zu einem Gesamtbetrag von EUR 500.000 innerhalb eines fünfjährigen Zuwendungszeitraums. Die Zuwendungen pro Wirtschaftsjahr dürfen dabei jedoch 10% des Gewinnes des Steuerpflichtigen vor Berücksichtigung des Gewinnfreibetrages nicht übersteigen. Des Weiteren wurde auch der strenge Grundsatz der Unmittelbarkeit bei der Verfolgung von gemeinnützigen Zwecken aufgeweicht.

Fazit: Das neue Gemeinnützigkeitsgesetz stellt das gemeinnützige, philanthropische Wirken vermögender Privatpersonen auf eine neue Basis. Aufgrund des erst kurzen Geltungszeitraums des Gesetzes können noch keine Aussagen darüber gemacht werden, wie sich das Interesse von Investoren bzw. Kunden entwickeln wird. Der neue gesetzliche Rahmen muss sich erst in der Praxis, aber auch in der Gesellschaft bewähren. Zweifelsohne haben sich die Rahmenbedingungen für gemeinnützige Stiftungen und somit auch für philanthropisches Engagement deutlich verbessert. Philanthropisches Handeln wurde demnach attraktiver. Daher besteht die berechtigte Hoffnung, dass der Gemeinnützigkeitsgedanke in Zukunft in Österreich eine größere Rolle spielen wird. Autor: Dr. Elisabeth Günther, CFP®, CFEP®, EFA®, TEP® Steuer- und Stiftungsexpertin Schoellerbank AG Tel. +43/662/86 84-2370 Rückfragen bitte auch an: Marcus Hirschvogl, BA Pressesprecher Schoellerbank AG Tel. +43/1/534 71-2950 1010 Wien, Renngasse 3 marcus.hirschvogl@schoellerbank.at

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